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Vorentscheidung gegen Klage der Niederlande beim EuGH

Berlin (VFA). Mit seiner Empfehlung, die Nichtigkeits-Klage der Niederlande gegen die Biopatentrichtlinie abzuweisen, hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute ein eindeutiges Votum für die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abgegeben. Die Niederlande hatte ihre Klage vor dem EuGH unter anderem damit begründet, dass die Richtlinie nicht mit EU-Recht vereinbar sei und ethische Standards der Gemeinschaft missachte.

Der Generalanwalt stellte dagegen heute in Luxemburg klar, dass die Biopatentrichtlinie angemessene ethische Standards für die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen enthält, die sogar über die heute geltenden Standards hinausgehen. Sie stellt überdies sicher, dass Erfindungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, weder jetzt noch in der Zukunft patentierbar sind, heißt es in seiner Schlussempfehlung. Die EG-Biopatentrichtlinie entspricht damit auch nach Auffassung des Generalanwaltes dem Gemeinschaftsrecht.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, appellierte nach dieser klaren Empfehlung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie nunmehr zügig zu verabschieden. Die erste Lesung steht am nächsten Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments.

Erst kürzlich hatte auch das Europäische Parlament alle Mitgliedsstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Die Frist war bereits im Juli 2000 abgelaufen. Yzer: "Wir haben schon wertvolle Zeit verstreichen lassen. Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie ist ein wichtiger Grundstein für die Entwicklung des Biotechnologie-Standortes Deutschland und den therapeutischen Fortschritt für die Patienten."


Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Marc Rath
Tel.: 0 30/2 06 04-203
Fax: 0 30/2 06 04-209