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VFA legt Konzept für eine grundlegende Gesundheitsreform vor

Berlin (VFA). "Nur mit einer neuen Synthese aus Wettbewerb und solidarischer Absicherung können die Zukunftsprobleme des deutschen Gesundheitswesens bewältigt werden. Mit unseren Vorschlägen wollen wir den Grundstein für ein freiheitliches, solidarisch abgesichertes Gesundheitswesen legen, das zukunftstauglich ist", sagte der Vorsitzende des Vorstandes des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Prof. Dr. Bernhard Scheuble, heute in Berlin anlässlich der Vorstellung des VFA-Reformkonzeptes "Selbstbestimmung, Solidarität, Wettbewerb - die Gesundheitsversorgung zukunftssicher machen".

Das VFA-Konzept orientiert sich am "Züricher Modell" zur Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems. Dieses Gutachten haben die Schweizer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Peter Zweifel und Dr. Michael Breuer im Auftrag des VFA erarbeitet. Es kommt zu dem Ergebnis, dass eine durchgreifende marktwirtschaftliche Reform sozial ausgestaltbar, finanziell darstellbar und politisch umsetzbar ist.

Der VFA-Vorstandsvorsitzende hob hervor, dass das deutsche Gesundheitswesen grundlegend reformiert werden müsse. "Die bestehenden Strukturen und Steuerungsinstrumente sind nicht mehr effektiv und effizient. Qualitätsmängel in der Versorgung gehören immer mehr zum Behandlungsalltag", kritisierte Scheuble. Den Patienten und Versicherten würden echte Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten vorenthalten. Gleichzeitig drehe sich die Beitragssatzspirale der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter nach oben.

"Das ist das Ergebnis einer Gesundheitspolitik, die seit 25 Jahren in erster Linie Kostendämpfungspolitik ist - mit mehr als 200 Einzelgesetzen hat der Gesetzgeber versucht, die Kostendynamik zu dämpfen", bilanzierte Scheuble. Nicht der medizinische Fortschritt, sondern Finanzierungsprobleme dominierten die medizinische Versorgung und deren Ergebnisse. Scheuble: "Das System taumelt von einem Defizit ins andere."

"Mit unserem Konzept wollen wir die dringend notwendigen Innovationen für unser Gesundheitswesen voranbringen", betonte der VFA-Vorstandsvorsitzende. Der VFA wolle einen Kontrapunkt zu Systemkonservierung und Reglementierungstrend setzen. "Wir wollen eine tragende Säule für einen modernen Sozialstaat errichten", bekräftigte Scheuble. Dazu zählten die Stärkung der Solidarität, mehr Wahlfreiheiten durch Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die Chance zu qualitätsorientiertem Wettbewerb und eine Neugestaltung des Finanzierungssystems.

Der VFA fordert eine allgemeine Krankenversicherungspflicht als konstitutives Element einer neuen Wettbewerbsordnung im Gesundheitswesen. "Niemand darf ohne Versicherungsschutz sein. Der Abschluss einer Krankenversicherung muss für alle Bürger verpflichtend sein, damit es im Wettbewerb nicht zu Versorgungslücken kommt", unterstrich Scheuble. Das Reformkonzept des Verbandes sieht vor, zur Stärkung des Solidarprinzips die sozialen Umverteilungsaufgaben auf den Staat und das Steuersystem zu konzentrieren. "Das Solidarprinzip wird gestärkt, wenn alle Steuerzahler die sozialpolitisch notwendigen Umverteilungsaufgaben finanzieren und nicht nur die GKV-Beitragszahler." Deshalb sei die gesetzliche Krankenversicherung von versicherungsfremden Leistungen zu befreien. Scheuble: "Dann kann die Krankenversicherung wieder das leisten, was sie eigentlich leisten soll."

Neben dem Solidarprinzip will der VFA Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken. "Der Versicherte muss seinen Versicherungsschutz individuell gestalten können. Jedem Bürger muss die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Auswahl zwischen Leistungen und Formen der Krankenversicherung zu treffen", sagte Scheuble. Wahlangebote für die Versicherten erforderten zugleich eine Intensivierung des Wettbewerbs der Krankenversicherer und Leistungserbringer. "Nur ein funktionierender Wettbewerb der Kassen und Leistungsanbieter garantiert allen Patienten eine hochwertige Gesundheitsversorgung."

Des Weiteren ist nach Auffassung der forschenden Arzneimittelhersteller eine Reform des bestehenden Finanzierungssystems notwendig. Scheuble: "Die lohnbezogene Beitragsbemessung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade wenn den Versicherten in Zukunft mehr Wahlfreiheit eingeräumt werden soll, ist eine Hinwendung zu versicherungsadäquateren Beiträgen unabdingbar."

Der VFA-Vorstandsvorsitzende forderte, dass mit der Gesundheitsreform 2003 die Weichen zu einem marktwirtschaftlichen Gesundheitssystem gestellt werden: "In der nächsten Wahlperiode können und müssen erste entscheidende Schritte zur Förderung des Wettbewerbs und zur Reform der solidarischen Absicherung verwirklicht werden."

Das VFA-Reformkonzept sieht als erste Schritte in der nächsten Wahlperiode vor:

Die Rolle des Patienten muss gestärkt werden: Eine moderne Gesundheitspolitik setzt auf den mündigen Bürger. Mehr Information und Mitsprache für den Patienten sind deshalb erforderlich.

Der Leistungskatalog muss differenziert werden: Die Versicherten wünschen erfahrungsgemäß vor allem bei schweren Erkrankungen eine moderne, leistungsfähige Gesundheitsversorgung. Art, Umfang und Erbringung der Leistung müssen individuell zu entscheiden sein. Die Versicherten müssen die Chance erhalten, sich einen Versicherungsschutz nach ihrem individuellen Präferenzkatalog zusammenzustellen.

Die Kostentransparenz muss erhöht werden: Alle GKV-Versicherten sollten zumindest eine Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung und Kostenerstattung haben. Nur wenn sie auch die Kosten der Versorgungsangebote kennen, können sie eine stärkere Eigenverantwortung übernehmen und von ihren Wahlrechten Gebrauch machen.

Die Vertragsfreiheit muss ausgeweitet werden: Feste, einheitliche Bewertungen und Vorgaben des Staates bzw. der Selbstverwaltung sollten durch dezentrale Verhandlungslösungen und kassenindividuelle Vergütungs- und Erstattungsregelungen ersetzt werden.

Der Arbeitgeberbeitrag muss in Lohn umgewandelt werden: Um die Finanzierungstransparenz des Systems zu erhöhen, sollte der Arbeitgeberbeitrag in Lohn umgewandelt werden und die Beitragserhebung vollständig beim Versicherten erfolgen.

Die Verschiebebahnhöfe müssen ein Ende haben: Die versicherungsfremden Leistungen müssen sachgerecht über den Bundeshaushalt durch separate Leistungsgesetze bzw. die jeweiligen Sozialleistungsträger durch reguläre Beitragsüberweisungen an die Krankenversicherung finanziert werden.

Presse-Statement Prof. Dr. Peter Zweifel, Sozialökonomisches Institut der Universität Zürich

Presse-Statement Prof. Dr. Bernhard Scheuble, VFA

Zu diesem Thema gibt es die ogs-Grafik "Ineffizientes Gesundheitssystem" unter www.vfa.de/images/644.jpg (in Farbe) oder www.vfa.de/images/645.jpg (s/w) zum kostenfreien Abdruck.

Das VFA-Reformkonzept und das "Züricher Modell" können im Internet herunter geladen werden unter und www.vfa.de/zuerichermodell.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Marc Rath
Tel.: 030/2 06 04-203
Fax: 030/2 06 04-209