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Patentexperten sprechen sich für konsequente Umsetzung der Biopatentrichtlinie in deutsches Recht aus

Berlin, (VFA). "Die öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin zur EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und zu ihrer Umsetzung in nationales Recht hat gezeigt, dass sich die große Mehrzahl der angehörten Patentexperten für eine konsequente Umsetzung der Patentrichtlinie ausgesprochen hat, wie sie auch von den forschenden Arzneimittelherstellern gefordert wird", erklärte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) heute (4.7.2000) in Berlin. Es sei zu begrüßen, dass sich die Enquete-Kommission gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit mit der Biopatentrichtlinie auseinander gesetzt habe. Damit hätte sie zum Ausdruck gebracht, die anstehende gesetzliche Umsetzung der Biopatentrichtlinie in deutsches Recht zügig begleiten zu wollen.

Der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie sei aus Sicht der forschenden Arzneimittelhersteller ein positives Signal für die Patienten und den Forschungsstandort Deutschland dar. Yzer weiter: "Der jetzige Referentenentwurf schafft den benötigten Investitionsschutz für die Entwicklung gentechnischer Arzneimittel und stellt somit auch zukünftig die Produktion und Entwicklung innovativer Medikamente für die Patienten sicher."

Mit der Biopatentrichtlinie hätte sich das EU-Parlament zehn Jahre lang intensiv beschäftigt und schließlich auch hinsichtlich aller ethischen Aspekte einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss erreicht. "Es macht deshalb keinen Sinn", erklärte Yzer, "die Richtlinie zur Disposition zu stellen und das EU-Parlament erneut mit ihr befassen zu wollen." Die Biotechnologie, die in Europa und Deutschland gerade dabei sei, den technologischen Rückstand gegenüber den USA aufzuholen, benötige stabile und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. Anderenfalls würden Unternehmen nicht bereit sein, Investitionen in Milliardenhöhe für entsprechende Arzneimittelforschung zur Sicherung des therapeutischen Fortschritts auszugeben.

Der VFA befürwortet ausdrücklich die klaren ethischen Grenzen, die der Patentierung biotechnologischer Erfindungen durch die Biopatentrichtlinie gesetzt werden. Diese ethischen Grenzen der Patentierung werde die hohe Akzeptanz, die die Nutzung der medizinischen Gentechnik laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts EMNID bereits heute in der Bevölkerung genießt, weiter fördern. Zukünftige, aufgrund des rasanten Fortschritts in der Wissenschaft aufgeworfene ethische Fragen sollten hingegen bei der Diskussion um die Fachgesetze, wie z.B. das beabsichtigte Fortpflanzungsmedizingesetz behandelt werden. Der VFA begrüßt, dass sich die Enquete-Kommission hiermit beschäftigen will.

Die im Referentenentwurf des BMJ vorgesehene weitestgehend wörtliche Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird vom VFA nachdrücklich unterstützt. Nur so kann die erforderliche Rechtssicherheit, die die Richtlinie schafft, auch gewahrt und das Ziel der Harmonisierung erreicht werden. Bis heute muss sich die bio- und gentechnologische Industrie in Europa von Land zu Land mit unterschiedlichen Regelungswerken und Verwaltungspraktiken auseinandersetzen. Die Angleichung der nationalen Patentvorschriften und ihre Modernisierung mit dem Ziel europaeinheitliche Rahmenbedingungen für den patentrechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen zu schaffen, ist deshalb für alle Beteiligten überfällig.


Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Edgar Muschketat
Tel. 0 30/2 06 04-204
Fax 0 30/2 06 04-209