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Deutschland ist nicht Griechenland

Berlin. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie haben mit dem GKV-Spitzenverband 2011 eine Rahmenvereinbarung über die Verhandlung von Erstattungsbeträgen ausgehandelt und sich dabei erfolgreich bis auf einen Punkt geeinigt. Lediglich in Bezug auf das Kriterium der tatsächlichen Abgabepreise in anderen europäischen Ländern konnte keine Einigkeit erzielt werden. Dieser Punkt wurde daher der gemeinsamen Schiedsstelle zur Festsetzung vorgelegt. Die Schiedsstelle hat inzwischen eine Länderauswahl getroffen, die aus Sicht der Herstellerverbände erhebliche Probleme aufwirft. Denn inhaltlich fußt diese Auswahl auf zwei Kriterien: In qualitativer Hinsicht will die Schiedsstelle vorrangig solche Länder berücksichtigt wissen, deren Wirtschaftskraft (gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf) mit der deutschen vergleichbar ist. Quantitativ will die Schiedsstelle mit ihrer Entscheidung rund 80 % der Bevölkerung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ohne Deutschland abgebildet haben.

Die von der Schiedsstelle getroffene Länderauswahl gewichtet das quantitative Kriterium „Bevölkerungsgröße“ höher als die vergleichbare Wirtschaftskraft (Bevölkerungsanteil von 80 % des europäischen Wirtschaftsraumes). Denn die Länderauswahl enthält mit Griechenland, Portugal, der Slowakei und Tschechien Länder, die wirtschaftlich nicht mit Deutschland
vergleichbar sind.

Dies wird am Beispiel Griechenlands mehr als deutlich. Dass die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands und Griechenlands in keiner Weise vergleichbar ist, zeigen nahezu sämtliche makroökonomischen Kennziffern der beiden Länder. Zudem ist angesichts der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands weder nach den von der Schiedsstelle selbst angelegten Kriterien der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit noch nach weiteren von der Schiedsstelle als anwendbar erachteten „auswahlrelevanten Merkmalen“ wie z. B. Zahlungs-fähigkeit oder Gesundheitssystem eine Vergleichbarkeit mit Deutschland gegeben.

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie haben daher eine Lösung auf Basis der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit für die heranzuziehenden Länder vorgeschlagen. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie bedauern, dass es nicht möglich war, auf dieser Basis eine Verständigung mit dem GKV-Spitzenverband als gemeinsame Lösung für die Schiedsstelle zu finden.

Ihre abschließende Stellungnahme haben die Herstellerverbände gestern an die Schiedsstelle übermittelt, die nun ihrerseits die Einwände prüfen und final ihren Schiedsspruch verkünden muss.

Abb. 1: Zeigt die Verteilung der BIP pro Kopf (gemessen in Kaufkraftstandards) der 15 Länder, die von der Schiedsstelle in Anlage 2 der Rahmenvereinbarung festgelegt wurden. Der Durchschnitt dieser 15 Länder liegt bei 108, während Deutschland bei 118 liegt.