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VFA: Bundesverfassungsgericht schränkt effektiven Patentschutz unangemessen ein

Berlin (VFA). "Mit dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem ein patentgeschütztes Arzneimittel durch Dritte für klinische Versuche genutzt werden darf, schränkt das Gericht den effektiven Patentschutz für Arzneimittel zu Lasten der forschenden Arzneimittelhersteller unangemessen ein", erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, heute (08.06.2000) in einer ersten Stellungnahme in Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht verkenne insbesondere den Umstand, dass die nach der Entscheidung ermöglichten klinischen Prüfungen nicht nur zu Forschungszwecken im Rahmen des Versuchsprivilegs dienten - ein Privileg, das die Industrie mittrage - sondern vor allem, so Yzer weiter, "nunmehr auch Vorbereitungen zur Zulassung eines Arzneimittels ermöglicht werden, die weit über das Forschungsprivileg hinaus gehen.". Klinische Prüfungen mit einer großen Anzahl von Patienten seien kommerzielle Vorbereitungshandlungen, die dem Patentinhaber einen erheblichen Teil der effektiven Patentlaufzeit seines Arzneimittels nehmen.

"Letztlich wird damit auch zu Lasten der forschenden Arzneimittelhersteller der auf EU-Ebene gefundene Kompromiss unterlaufen, der bei der Einführung des europaweit geltenden zusätzlichen Schutzzertifikates (SPC) für die Berechnung der effektiven Patentlaufzeit eines Arzneimittels die Dauer zur Vorbereitung der Vermarktung eines neuen Produktes und damit insbesondere klinische Prüfungen zum Zwecke der Zulassung eingeschlossen hat", erklärte Yzer. Sie beklagte darüber hinaus, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes selbst eine finanzielle Kompensation für den Patentinhaber nicht ermögliche.


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Edgar Muschketat
Tel. 0 30/2 06 04-204
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