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Wie innovationsfreundlich ist die frühe Nutzenbewertung?

Berlin (vfa). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hält seine frühen Nutzenbewertungen für innovationsfreundlich, denn hierzulande würde tendenziell häufiger ein Zusatznutzen zuerkannt als anderswo.

Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen deren Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Bezogen auf die Anzahl der Medikamente findet der G-BA ähnlich häufig einen Zusatznutzen wie Prüfinstanzen in anderen Ländern. Durch seine Entscheidungspraxis beschränkt der G-BA diesen Zusatznutzen aber auf einen kleineren Teil der Patienten. Das zeigt der internationale Vergleich."

"Der G-BA versucht hierzulande eine quantitative Begrenzung von Innovationen, indem er die Zahl der Patienten, für die ein Zusatznutzen herausgearbeitet wird, künstlich klein hält," so Fischer weiter.

Fischers Fazit: "Im Ergebnis bekommen wir eine Arzneimittelversorgung, die grundsätzlich gut ist (viele Präparate mit positivem Befund), die aber praktisch bei Wenigen ankommt (wenige Patienten, die für die Behandlung in Frage kommen)."

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 43 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 85.000 Mitarbeiter. Mehr als 17.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma