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VFA verurteilt einseitige Festsetzung der Festbeträge

Berlin (VFA). "Das ist mehr als nur ein Affront gegenüber den Verhandlungspartnern. Mit diesem einseitigen und übereilten Schritt gefährden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung nunmehr die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln", kritisierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, die Festsetzung der Festbeträge für Arzneimittel durch die Vertreter der Kassen.

Die nunmehr eingeläutete Absenkungsrunde führe dazu, dass die Preise einiger Präparate auf das niedrigste Niveau in Europa absinken, erklärte die VFA-Hauptgeschäftsführerin: "Einzelne Unternehmen werden sich wohl gezwungen sehen, dann ihre Produkte vom Markt nehmen zu müssen." Seit mittlerweile über zehn Jahren seien die Festbeträge rückläufig. Yzer: "Der Kellertreppeneffekt geht nunmehr an die Substanz."

Die ausgestreckte Hand der Gesundheitsministerin, mit der Einführung einer bis zum Ende dieser Legislaturperiode befristeten Übergangsregelung die Möglichkeit zu schaffen, Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten der bestehenden Festbetragsregelung zu beseitigen, hätten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung einseitig ausgeschlagen. "Bleibt es dabei, werden wohl Gerichte ihr Urteil über die Festbeträge fällen", sagte Yzer. Bereits 1995 ist das Bundessozialgericht zu der Auffassung gelangt, dass die bisherige Rechtslage, nach der die Spitzenverbände der Krankenkassen die Höhe der Festbeträge bestimmen, verfassungswidrig sei. Auch das Bundeskartellamt hat Bedenken an der Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht der EU geäußert und seinerseits bereits eine Beanstandung des Anpassungsverfahrens angekündigt.


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Marc Rath
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