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Meinungen zur Präimplantationsdiagnostik gespalten

Berlin (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist gegen Gendiagnostik an Embryonen - die FDP ist dafür. Möglicherweise kommt es zu überfraktionellen Beratungen - denn die Behandlung bioethischer Fragen kann vom Fraktionszwang befreit werden. In den Fraktionen gibt es unterschiedliche Haltungen, wie eine Zusammenstellung des «Gen- ethischen Informationsdiensts» zeigt:

Der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke betont: «Die CDU ist die Partei, die am entschlossensten für ein Verbot der PID eintritt. Insofern hat die Unions-Fraktion geradezu einen Auftrag aktiv zu werden.» Dem Embryo komme die Würde als Mensch zu. «Gemäß unserer Verfassung ist gerade unschuldiges menschliches Leben wertvoll und uneingeschränkt schützenswert.» Die Präimplantationsdiagnostik (PID) aber schaffe die Voraussetzung dafür, Embryonen als Träger einer Krankheit oder Behinderung gezielt auszusondern - insofern spreche viel für ein PID- Verbot.

Der SPD-Experte René Röspel erklärt: «Seit Jahren befinde ich mich in dem Dilemma, dass ich einerseits glaube, dass die Auswahl von Embryonen aufgrund ihrer genetischen Beschaffenheit ethisch nicht zu rechtfertigen und eine Beschränkung auf wenige Fälle weder zu definieren noch zu halten ist und ich auf der anderen Seite sehr wohl die Not betroffener Eltern nachempfinden kann.» Wenn sich dieses nicht verbinden lasse, sollte die PID besser verboten werden. Andernfalls wäre in jedem Fall eine sehr enge Indikation für die PID nötig. «Sollte man eine Liste schwerer Fälle erstellen wollen, so müsste der Bundestag über diese Liste entscheiden.»

Die FDP-Fraktionsvize Ulrike Flach will die PID in engen rechtlichen Grenzen zulassen. Pränataldiagnostik sei schließlich auch erlaubt, obwohl eine Abtreibung danach für die Frau körperlich und seelisch eine erheblich größere Belastung darstelle als ein Verwerfen eines genetisch belasteten Embryos in der Petrischale. «Wir wollen keine Designerbabys mit Wahl der Haar- und Augenfarbe.» Die Verwerfung eines Embryos sei nur zu rechtfertigen bei schweren Krankheiten, die das Leben des Kindes oder der Mutter gefährden oder zu einer untragbaren Belastung machen. Einen Katalog solcher Erkrankungen sollte etwa die Bundesärztekammer aufstellen.

Die Linke-Expertin Petra Sitte mahnt: «Die Zunahme von Gentests bei Erwachsenen beispielsweise oder auch Erwartungen unserer stark leistungsfixierten Gesellschaft könnten den Druck auf Paare erhöhen, die PID zu erwägen.» Nach und nach, so die Befürchtung, könnten auch weniger schwere Diagnosen Berücksichtigung finden. «Niemand aber kann die Lebensrealität und Erfahrungen von Paaren mit schwerbehinderten Kindern ausblenden.» Man dürfe die Betroffenen weder alleinlassen noch ihnen völlig frei stellen, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung der PID denkbar sein könnte.

Priska Hinz, Sprecherin für Biotechnologie der Grünen-Fraktion, meint: «Die schlechteste Lösung ist, wenn die PID zulässig, aber ungeregelt bleibt.» Eine intensive Diskussion über die Zulässigkeit der PID sei in der Gesellschaft und der Politik nötig. Diese müsse in eine Gesetzesinitiative münden. «Ich bin klar gegen eine exzessive Anwendung der PID und kann mir die Anwendung nur in einem genau definierten Rahmen vorstellen, der sich auf schwere Erbkrankheiten beschränkt.»