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Gesetz zur PID gilt - Gentests bleiben noch verboten

Berlin (dpa) - Das jahrelang umstrittene Gesetz über die Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas ist in Kraft - doch die umstrittene Methode bleibt vorerst verboten. Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung. «Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen», sagte die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

Das am Donnerstag in Kraft getretene Gesetz soll es Paaren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, Embryonen nach künstlicher Befruchtung per Präimplantationsdiagnostik (PID) auf Gendefekte testen lassen. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz ein grundsätzliches PID-Verbot vor. Dies gilt nach Angaben eines Sprechers des Gesundheitsministeriums nun. Die Verordnung komme 2012.

Flach erläuterte: «Sie betrifft vor allem die Voraussetzung für die Zulassung der Zentren, in denen PID durchgeführt werden darf, die Qualifikation der Ärzte, die Zusammensetzung der Ehtikkommissionen und die Ausgestaltung der Zentralstelle, der die Dokumentation der durchgeführten PIDs obliegen wird.» Die geplanten Kommissionen müssen laut Gesetz im Einzelfall zustimmen.

Bisher durfte die PID in Deutschland angewandt werden, nachdem der Bundesgerichtshof im Juni 2010 entsprechend entschieden hatte. Bis dahin war allgemeine Auffassung, dass solche Gentests nicht erlaubt sind, auch wenn sie in dem strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 nicht erwähnt werden.

Im Juli stimmte der Bundestag der begrenzten PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zu. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Das Gesetz trat nun 14 Tage nach der Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft.

Flach erklärte, die Zeit, in der Frauen trotz schwerer Erbkrankheiten in der Familie oder eigener Totgeburten eine Schwangerschaft auf Probe in Kauf nehmen mussten, gehe endlich vorbei. Die Christdemokraten für das Leben, eine Initiative in der CDU/CSU, kritisierten: «Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.» Wesentliche Bestandteile der Umsetzung seien ungeklärt und höchst problematisch.