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Die heikle Frage der Gentests an Embryonen

Karlsruhe (dpa) - Gentests an Embryonen sind das sensibelste Thema während des CDU-Parteitags in Karlsruhe. Bis zur Parteispitze sind die Christdemokraten gespalten, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten oder erlaubt werden soll. Bei dem Verfahren können im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden. Für Eltern geht es darum, dass so die Gefahr einer Totgeburt oder die Geburt eines schwer kranken Kindes verhindert werden kann.

Den Delegierten lagen am Montag Anträge zu einem Verbot und zu ihrer Zulassung vor. Und ein dritter Weg wurde von der Antragskommission eröffnet: Dass der Parteitag gar nicht darüber abstimmt und den Beschluss de facto der Gewissensentscheidung der Abgeordneten im Bundestag überlässt. Viele Befürworter als auch Gegner wollten aber, dass sich die Partei positioniert.

Parteichefin Angela Merkel, Vize Annette Schavan und Unionsfraktionschef Volker Kauder sind für ein Verbot. Die Bundesminister Ursula von der Leyen, Kristina Schröder und Wolfgang Schäuble für die Zulassung in engen Grenzen. Sie unterstützen einen Initiativantrag von Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze. Nachfolgend die wichtigen Fragen und Argumente zu dem Thema:

Warum soll es eine Neuregelung geben?

Der Bundesgerichtshof entschied im Juli, dass die PID keinen strafbaren Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz darstellt. Das Gesetz von 1991 erwähnt das Verfahren nicht, es war damals in Deutschland nicht verfügbar. Vielmehr wurden Experimente an Embryonen oder Manipulation des Erbguts untersagt. Ohne Neuregelung könnte die PID also durchgeführt werden - aber in einer rechtlichen Grauzone.

Argumente der Kritiker:

Aussortierte Embryonen sterben ab. PID-Gegner argumentieren, das Grundgesetz verbiete die Tötung menschlichen Lebens. PID lasse sich zudem nicht eingrenzen. Die Tür wäre aufgestoßen, um Menschen nach Maß zu formen - sogenannte «Designer-Kinder». Dies verletze Eltern, die sich einfach nur ein gesundes Kind wünschen.

Argumente der Befürworter:

Es sei unethisch, Menschen diese Möglichkeit der Medizin zu nehmen. Schließlich sei auch die Untersuchung des Embryos auf Erbgutschäden während der Schwangerschaft erlaubt - ein Abbruch sei vor allem für die Frauen dann deutlich belastender als die Aussonderung eines Embryos in der Petrischale.

Wo sind die Schwierigkeiten bei einer Neuregelung?

Die Grenze zwischen schweren Erbkrankheiten und Leiden, die in Kauf genommen werden müssten, ist schwer zu ziehen. So gibt es Forderungen nach einem festen Katalog von Krankheiten - andere halten dies für problematisch, da dies auf eine Bewertung von lebenswert bis lebensunwert etwa bei Diagnosen eines Down-Syndroms hinauslaufe.