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EU-HTA und AMNOG: Europas Nutzenbewertung muss Innovationen stärken

Seit Januar 2025 wird die europäische Nutzenbewertung, kurz EU-HTA, schrittweise Teil des Marktzugangs neuer Arzneimittel. Damit beginnt nach 15 Jahren AMNOG eine neue Phase der Nutzenbewertung. Das Ziel ist richtig: klinische Bewertungen sollen auf europäischer Ebene gemeinsam erstellt, nationale HTA-Prozesse entlastet und Doppelarbeit vermieden werden.

Ein Foto zeigt ein in Deutschlandfarben gehaltenes Puzzleteile, das über das fehlende Teil eines in Europafarben gehaltenes Puzzle liegt und somit das fehlende Puzzleteil symbolisiert.

Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt von der Umsetzung ab. EU-HTA und AMNOG laufen künftig in engem zeitlichen Zusammenhang. Wenn Fristen, Dossieranforderungen und Bewertungsmethoden nicht zusammenpassen, entsteht kein Effizienzgewinn. Dann droht eine zusätzliche Verfahrensebene.

Globale Herausforderungen erhöhen den Handlungsdruck

Pharmazeutische Innovationen entstehen in einem globalen Wettbewerb. Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen fließen bevorzugt in Regionen mit verlässlichen regulatorischen Verfahren, planbaren Erstattungsbedingungen und schneller Verfügbarkeit neuer Therapien. Europa steht dabei unter wachsendem Druck durch die USA und China.

Fragmentierte Verfahren schwächen die Attraktivität des Standorts Europa. Wenn klinische Entwicklung, Zulassung, Nutzenbewertung und Erstattung schwer planbar sind, werden Studien, Investitionen und Markteinführungen erschwert. Eine effiziente europäische Nutzenbewertung ist deshalb ein Baustein für Innovationsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Fragmentierte HTA-Anforderungen bremsen den Marktzugang

Der europäische Arzneimittelmarkt ist durch unterschiedliche nationale Preis-, Erstattungs- und HTA-Systeme geprägt, die zu unterschiedlicher Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln führen. Unterschiedliche Vergleichstherapien, Endpunkte und Dossierformate erschweren die Studienplanung und erhöhen den administrativen Aufwand. Das betrifft Unternehmen ebenso wie bewertende Institutionen.

Die EU-HTA-Verordnung setzt an diesem Problem an. Gemeinsame klinische Bewertungen sollen nationale Verfahren vereinfachen und die Mehrfachbewertung derselben Evidenz reduzieren. Entlastung entsteht aber nur, wenn nationale Systeme die europäischen Ergebnisse nutzen und eigene Anforderungen entsprechend anpassen.

EU-HTA und AMNOG: Wo das Spannungsverhältnis entsteht

Welche Weiterentwicklung jetzt erforderlich ist

Aus Sicht des vfa sollte die Implementierung von EU-HTA im AMNOG gezielt weiterentwickelt werden.

  1. Die AMNOG-Fristen müssen flexibilisiert werden. Wenn europäische Bewertungsberichte erst kurz nach der Zulassung verfügbar sind, sollte das deutsche Verfahren eine direkte Nutzung ermöglichen. Eine starre Fristenlogik verhindert sonst, dass EU-HTA ihr Entlastungspotenzial entfaltet.
  2. Es braucht eine stärkere Harmonisierung der Dossier-Vorgaben. Nationale Anforderungen sollten, wo fachlich möglich, an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Zusätzliche nationale Analysen sollten auf klar begründete Fälle begrenzt bleiben.
  3. Endpunkte und methodische Anforderungen sollten besser aufeinander abgestimmt werden. EU-HTA verfolgt einen stärker patientenzentrierten Ansatz. Endpunkte, die stärker an Bedürfnissen und Präferenzen von Patienten ausgerichtet sind, sollten auch im AMNOG stärker berücksichtigt werden.

Verbindlichere Nutzung vermeidet zusätzliche Bürokratie

Der zentrale Maßstab für die nationale Umsetzung muss sein, ob EU-HTA tatsächlich zu weniger Aufwand und mehr Kohärenz führt. Werden europäische Bewertungen im AMNOG nur begrenzt oder verspätet genutzt, entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Das schwächt die Verfahrenseffizienz und verringert die Planbarkeit.

Eine verbindlichere Nutzung der EU-HTA-Ergebnisse kann Bewertungsprozesse beschleunigen und Ressourcen bei Unternehmen wie Institutionen gezielter einsetzen. Dafür braucht es konsistente Vorgaben, transparente Schnittstellen zwischen europäischer und nationaler Bewertung sowie die Bereitschaft, nationale Sonderanforderungen zu reduzieren.

FAQs zu EU-HTA und AMNOG

EU-HTA ist die gemeinsame europäische Bewertung des klinischen Zusatznutzens bestimmter Gesundheitstechnologien, darunter neue Arzneimittel. Entscheidungen zum Zusatznutzen sowie Preis- und Erstattungsentscheidungen bleiben Aufgabe der Mitgliedstaaten.

Das AMNOG bleibt das zentrale Verfahren der frühen Nutzenbewertung in Deutschland. EU-HTA-Berichte sollen künftig einfließen. Das gelingt besser, wenn Fristen, Dossieranforderungen und Methoden mehr abgestimmt werden.

EU-HTA-Berichte liegen voraussichtlich häufig erst nach Beginn des AMNOG-Verfahrens vor. Ohne flexiblere Fristen können sie nicht von Anfang an Grundlage der deutschen Nutzenbewertung sein.

Unterschiedliche Vorgaben führen dazu, dass Unternehmen Evidenz mehrfach aufbereiten müssen. Harmonisierung kann Doppelarbeit reduzieren und Bewertungsprozesse planbarer machen.

EU-HTA kann Verfahren vereinfachen, Bürokratie abbauen und den Marktzugang für innovative Arzneimittel verbessern. Das gelingt nur, wenn europäische Bewertungen konsequent genutzt werden.