25. Februar 2010 Finanzierung des Gesundheitssystems: vfa präsentiert Reformmodell
In Vorbereitung der Ausarbeitung eines Konzeptes zur Neuordnung der Finanzierung des Gesundheitssystems bat Gesundheitsminister Rösler Vertreter der gesetzlichen Kassen sowie der Pharmaindustrie kürzlich zu Gesprächen in sein Ministerium. Die forschenden Pharmaunternehmen präsentierten dem FDP-Politiker ein Reformmodell, das unter anderem auf Direktverträge zwischen Herstellern und Kassen setzt.
Das entsprechende vfa-Positionspaier „Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für den Arzneimittelsektor“ finden Sie .
Die Hersteller innovativer Arzneimittel weisen den Gesundheitsminister darauf hin, dass die Marktentwicklung moderat ist und sich in nächster Zeit auch moderat weiterentwickeln wird. (Der Umsatz im Arzneimittelmarkt der Krankenkassen lag im Januar 2010 bei rund 2,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vergleichsmonat Januar 2009 ist dies ein Rückgang von 1,4 Prozent.) Das schließt nicht aus, dass die Versorgung der Patienten mit innovativen Präparaten noch effizienter gestaltet werden kann.
„2 Jahre – 50 Prozent“
Um dies zu gewährleisten, setzt der vfa auf ein Modell, das vorsieht, einen möglichen, aus der Kosten-Nutzen-Bewertung resultierenden Erstattungshöchstbetrag für ein neues Medikament zu verhindern, sofern es innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung einen Marktanteil von mindestens 50 Prozent erlangt. Damit wäre seine Wirtschaftlichkeit belegt, was eine Kosten-Nutzen-Bewertung überflüssig macht. Dieser Vorschlag gilt für alle patentgeschützten Arzneimittel.
Für Präparate, die eine solche Marktabdeckung verfehlen, greift nach dem Reformvorschlag des vfa die Kosten-Nutzen-Bewertung, an deren Ende die Festsetzung eines Höchstbetrages steht. Voraussetzung für eine hohe Akzeptanz dieses Instruments kann nach Meinung der forschenden Pharmaunternehmen aber nur erlangt werden, wenn internationale Standards eingeführt werden, wie sie der Gesetzgeber bereits seit langem vorgegeben hat.
Die Ausgestaltung der entsprechenden Einzelverhandlungen zwischen Herstellern und Kassen sieht den Abschluss von Mehrwertverträgen vor. Das bedeutet, dass künftig im Zentrum die Versorgungsqualität sowie der Behandlungserfolg, den das jeweilige Präparat erzielt, berücksichtigt werden. Dieses ergebnisorientierte Modell ermöglicht den qualitätsgesicherten Einsatz innovativer Arzneimittel – und dadurch eine Effizienzsteigerung.
Anreize für Ärzte und Kassen
Im Rahmen ihrer Reformvorschläge formulieren die forschenden Pharmaunternehmen zwei weitere Forderungen: Im Blick auf mehr Wettbewerb im Vertragsgeschehen ist für die Hersteller die volle Anwendung des Kartell- und Wettbewerbsrechts auf die Kassen eine Grundvoraussetzung. Zudem schlagen sie vor, dass Ärzte von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden, wenn sie vertragsgebundene Medikamente verschreiben. Für die Krankenkassen soll die Erstattung einer vertragsgeregelten Innovation im Zuge des Risikostrukturausgleichs geregelt werden.
Sofortigen Marktzugang bewahren
„Deutschland schickt keinen Patienten in die Warteschleife. Die sofortige Erstattungsfähigkeit einer Therapie ist wesentlicher Teil des Qualitätsversprechens im Solidarsystem.“
(Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, am 23.02.2010 vor Journalisten in Berlin)
Welche Ideen zur künftigen Finanzierung des Gesundheitssystems die gesetzlichen Kassen sowie andere Pharma-Verbände gegenüber Gesundheitsminister Rösler gemacht haben, zeigt folgender Überblick:

