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Geistiges Eigentum


23. Februar 2011

Patentschutz - Garant für therapeutischen Fortschritt

 

Warum gibt es Patente?



Patente auf technische Erfindungen gibt es in Europa seit rund 500 Jahren.

Patente geben dem Patentinhaber das Recht, andere für einen bestimmten Zeitraum von der wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung auszuschließen, bevor die Erfindung von jedermann genutzt werden kann.

Die Patentlaufzeit beträgt heute 20 Jahre ab Patentanmeldung. Bei Arzneimitteln ist die faktische Verwertungszeit jedoch erheblich kürzer, da von der Patentanmeldung des Wirkstoffes bis zur Marktzulassung des fertigen Arzneimittels aufgrund der umfangreichen erforderlichen Tests und Prüfungen durchschnittlich 10 bis 12 Jahre vergehen, so dass die durchschnittliche Patentverwertungszeit etwa 10 Jahre beträgt. Dieser Zeitraum kann über das sog. Ergänzende Schutzzertifikat auf maximal 15 Jahre verlängert werden.

Als Gegenleistung für das Patent muss der Patentinhaber seine Erfindung vollständig und nacharbeitbar offenbaren, so dass für die Fachwelt die Chance zu weiteren Entdeckungen und Erfindungen besteht. Ohne Patente würden die neuen Erkenntnisse möglichst lange geheim gehalten, damit andere die Erfindung nicht einfach nachahmen können.

Patente fördern somit Erfindungen, Innovationen und den technischen Fortschritt zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Der Erfinder benötigt die zeitlich befristete Exklusivität der wirtschaftlichen Nutzung seiner Erfindung, um die Kosten für seine Erforschung und Entwicklung zurückzuverdienen sowie zukünftige Forschungsarbeiten zu finanzieren. Ohne ausreichenden Patentschutz sind die für den technischen und gesellschaftlichen Fortschritt erforderlichen Innovationen nicht möglich. Dies gilt in besonderem Maße für die Bio- und Gentechnologie, wo Investitionen in Milliardenhöhe, die mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind, erforderlich sind. So kostet die Entwicklung eines modernen Arzneimittels heute durchschnittlich rund 800 Millionen Dollar. Diese Investitionen werden nur vorgenommen, wenn auch ein angemessener Schutz besteht und damit ein return on investment möglich ist.


Welche Rechte gewährt das Patent?

Ein Patent gibt dem Patentinhaber (nur) das Recht, während der Patentlaufzeit anderen die Nutzung der durch das Patent geschützten Erfindung für gewerbliche Zwecke zu untersagen. Der Patentinhaber kann aber auch Dritten die wirtschaftliche Nutzung der Erfindung gestatten und dafür eine Vergütung (Lizenzgebühr) verlangen.

Hingegen gibt das Patent keine Erlaubnis, dass der Patentinhaber seine Erfindung auch tatsächlich nutzen darf. Das Recht zur Benutzung einer Erfindung wird durch andere Gesetze - z.B. das Arzneimittelgesetz, das Embryonenschutzgesetz, das Tierschutzgesetz - geregelt. So muss ein als Arzneimittel patentierter Stoff zunächst eine Zulassung durch die deutschen bzw. europäischen Arzneimittelbehörden erhalten, bevor er auf den Markt gebracht werden darf.

Auch gewähren Patente keine absolute Monopolstellung. Zwar gibt das Patentrecht dem Erfinder eine zeitlich befristete Marktexklusivität für den Erfindungsgegenstand. Der Patentinhaber muss sich jedoch mit seinen Produkten und Verfahren mit anderen Wettbewerbern messen lassen. Für den Arzneimittelbereich bedeutet dies, dass patentgeschützte Arzneimittel mit bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln sowie anderen innovativen Arzneimitteln und therapeutischen Verfahren in den betreffenden Indikationen konkurrieren.


Welchen Einfluss haben Patente auf die Forschung?

Patente fördern die Forschung und die technische Entwicklung.

Patentanmeldungen müssen in Europa spätestens 18 Monate nach ihrer Anmeldung offengelegt werden. Zusätzlich können Wissenschafter und Forscher bereits parallel mit dem Einreichen der Patentschrift beim Patentamt ihr neu gefundenes Wissen veröffentlichen, z.B. in Fachzeitschriften oder auf Kongressen. Wissen, das nach dem Einreichen der Patenanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, kann dem angemeldeten Patent nicht als neuheitsschädlich und damit patentschädlich entgegengehalten werden. Bei wichtigen Erkenntnissen entspricht es in vielen Fällen auch der Praxis, dass die neu gewonnenen Erkenntnisse bereits kurze Zeit nach dem Einreichen der Patentanmeldung allgemein verfügbar sind.

Damit sorgen Patente für eine rasche Verbreitung des neuen Erkenntnisstandes und ermöglichen anderen Forschern, auf diesen Erkenntnissen aufbauend, die technische und wissenschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Ohne Patente würden viele Forschungsergebnisse möglichst lange geheim gehalten, damit Mitbewerber das Know how nicht einfach "abkupfern" können. Dies würde nicht nur zum Nachteil aller den Erkenntnisfortschritt wesentlich behindern. Auch würde die Gesellschaft in vielen Fällen nicht oder sehr viel später erfahren, in welchen Bereichen geforscht wird, um gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Mit dieser Transparenz ermöglichen Patente auch die notwendige Kontrolle.


Die Kapitel dieses Artikels / Mehr zum Thema
  1. Warum gibt es Patente?
  2. Wozu Patentschutz?
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