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Wie innovativ ist der Innovationsfonds?

Der Reformeifer im Gesundheitswesen und die Eile, in welcher neue gesetzliche Regulierungen stattfinden, führen manchmal zu Verwirrung, und die ist selten Grundlage guter Entscheidungen. So wurde die neueste gemeinsame Auslegung der Koalitionsvereinbarung zum Innovationsfonds der Abgeordneten Lauterbach und Spahn notwendig, um die in zahlreichen Veranstaltungen, Diskussionen und Veröffentlichungen sichtbar gewordene Verunsicherung aller Akteure einzufangen.

Mediziner und Manager arbeiten gemeinsam an der Einführung innovativer Versorgungsmodelle im Gesundheitswesen.Die Fondsidee ist ohne Frage gut, notwendig und überfällig. Wohl alle Akteure in der Versorgung begrüßen sie, auch die forschenden Pharmaunternehmen. Es ist hilfreich und gut, dass ein Zeichen gesetzt und erkannt wird, dass Innovationen (unerheblich, ob Produkt- oder Prozess-bezogene) nicht selbstverständlich sind, sondern eine starke und förderungswürdige Kompetenz unseres Gesundheitssystems darstellen. Es ist wichtig zu erkennen, dass das risikobehaftete Wagnis, Neues einzuführen, eines Anreizes und einer dezidierten finanziellen Unterstützung bedarf.

Die Zeiten ändern sich, unsere Gesellschaft wird älter – und auch die Krankheitsprofile ändern sich. Diesem Wandel muss sich das Gesundheitssystem anpassen. Wir müssen lernen und Neues ausprobieren, damit das Versorgungsangebot besser an die besonderen Bedürfnissen der Patientengruppen – zum Beispiel der multimorbiden Senioren oder der chronisch Kranken – angepasst werden kann. Diesem Wandel zu folgen ist eine große und komplexe gesundheitspolitische Aufgabe, die nicht „zwischen Tür und Angel“ bewältigt werden kann. Neue Lösungen brauchen Weitsicht und die Berücksichtigung aller Versorgungsperspektiven. Die Bürokratisierung der Versorgung, die Einführung immer neuer Instrumente „on top“ – ohne eine solide Reflexion der komplexen Versorgungszusammenhänge, der vorhandenen Defizite und Potentiale – und der Versuch, sie mit einer Flut neuer Gesetze praxistauglich zu machen, wird den Herausforderungen der Zukunft jedenfalls nicht gerecht. Auch die zentralistische Überfrachtung des G-BA mit Aufgaben, die besser in einem praxisnahen, funktionierenden Kassenwettbewerb bewältigt werden können, stimmt skeptisch.

Eine Bank ist im G-BA besonders machtvoll: der GKV-Spitzenverband. Schon jetzt weckt seine Übermacht in allen Versorgungsfragen zunehmenden Verdruss bei medizinischen Fachgesellschaften, Patientenverbänden und der Gesundheitswirtschaft, die bei Entscheidungsprozessen außen vor bleiben. Eine immer größere Machtfülle führt mittlerweile zu einer sich selbst legitimierenden gesundheitspolitischen „Spruchkammer“, die kaum einer politischen Kontrolle ausgesetzt ist.

Probieren-und-Evaluieren führt besser zu neuen Lösungen als ein Weiter-so-wie-bisher! Ein sektorenübergreifender Ansatz, der Wirkung zeigt, ist überfällig: Die alten Silos konventioneller Versorgung müssen sich in Versorgungsnetzwerke wandeln. Hierzu sollten neue Formen der Zusammenarbeit erprobt, evaluiert, etabliert und vor allem gelebt werden!

Die forschenden Pharma-Unternehmen könnten dazu wichtige Beiträge leisten und an der Erhöhung von Qualität und Effizienz der Patientenversorgung mitwirken. Doch dieses Potential wird heute vom Gesundheitssystem nicht genutzt. Insbesondere auf dem Gebiet der selektiven Versorgung sehen die forschenden Pharma-Unternehmen ein erhebliches Potential für die Steigerung des patientenrelevanten und damit gesamt-gesellschaftlichen Nutzens. In den Bereichen, in welchen ein therapeutisches Regime sehr komplex ist oder einer intensiven Betreuung bedarf, wollen und können die forschenden Pharma-Unternehmen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten durch Bildung von Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Akteuren im Versorgungsmanagement zur Innovation im Sinne einer Optimierung der Versorgung beitragen.

Will die Politik innovative Versorgungskonzepte, von denen Patienten spürbar profitieren, sollte sie wirksame Anreize setzen, um im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Patienten, Leistungserbringern, Kostenträgern und Gesundheitswirtschaft und in dezentraler Verantwortung neuartige Versorgungsmodelle auf den Weg zu bringen. Dafür wird nicht mehr Bürokratie benötigt, sondern klar gesetzte Rahmenbedingungen und Regeln sowie Gestaltungsfreiheiten der Akteure.