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Reimporte: Kostendämpfung auf dem Irrweg

Re- und Parallelimporte haben in den vergangenen Jahren eine beispiellose Umsatzsteigerung erfahren. Von 1998 bis 2003 hat sich der Umsatz mit Importarzneimitteln im Apothekenmarkt mehr als verfünffacht. Deren Marktanteil erhöhte sich in demselben Zeitraum von 1,8 auf 6,8 Prozent. Der Umsatz mit importierten Arzneimitteln hatte vielfach bereits den Umsatz des Originals erreicht oder sogar überschritten. Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2004 aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen ein wenig abgeschwächt.

Reimporte: Gewaltige Umsatzsteigerung durch staatliche Markteingriffe

Der Aufschwung der Re- und Parallelimporte ist nicht unter üblichen Marktbedingungen zustande gekommen, sondern nicht zuletzt auf gezielte staatliche Unterstützung zurückzuführen. Importarzneimittel werden durch gesetzliche Bestimmungen und Liefer-/Rahmenverträge zwischen Apotheken und Krankenkassen direkt gefördert. So verlangt § 129 Absatz 1 SGB V von Apotheken die Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln. Der Rahmenvertrag für das Jahr 2004 verpflichtet die Apotheken zu einer Mindestabgabequote von Importen in Höhe von 5 Prozent.

Die internationalen Preisunterschiede, die von Reimporteuren genutzt werden, sind jedoch nicht von Arzneimittelherstellern im Rahmen freier Marktpreisbildung festgelegt worden, sondern sie entstehen in erster Linie durch Preisreglementierungen in den einzelnen Ländern. In vielen anderen europäischen Ländern existieren Preisfestsetzungssysteme im Arzneimittelbereich, die die Preise künstlich niedrig halten.

Die gezielte Förderung der Re- und Parallelimporte durch gesetzliche Bestimmungen wird maßgeblich von der Hoffnung auf geringere Arzneimittelausgaben getragen. Doch hatte sich diese Hoffnung in der Vergangenheit kaum noch erfüllt. Denn nicht nur der Umsatz der importierten Arzneimittel hatte in der Vergangenheit das Niveau des Originals erreicht. Auch die Preise von Import und Original glichen sich immer mehr an. Lag der Preisunterschied zwischen Original und Import anfänglich noch bei 10 Prozent, wurde dieser in den letzten Jahren immer geringer – bis hin zur völligen Angleichung. Der größte Teil der Preisdifferenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis blieb in der Folge auf den Handelsstufen hängen.

Die Konsequenz für die Gesetzliche Krankenversicherung waren kontinuierlich sinkende Einspareffekte. Im Jahr 2003 konnten die gesetzlichen Krankenkassen deutlich weniger als 100 Millionen Euro einsparen. Das entspricht gerade einmal etwa 0,3 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel.

Nicht zuletzt dieser Umstand hat die Politik bewegt, ab dem Jahr 2004 einen Mindestabstand von 15 Prozent (bei Arzneimitteln bis 100 Euro) oder 15 Euro (bei Arzneimitteln über 100 Euro) einzuführen. In der Folge hat sich das starke Wachstum von Re- und Parallelimporten im Jahr 2004 ein abgeschwächt. So ging der Umsatz um 30 Prozent zurück. Gleichzeitig sank der Marktanteil importierter Arzneimittel auf 4,9 Prozent.

Der nun gültige Mindestabstand ist zwar zu begrüßen, doch wäre eine vom Preis unabhängige prozentuale Preisdifferenz von 15 Prozent effektiver gewesen und hätte den Krankenkassen weit höhere Einsparpotentiale eröffnet. Grundsätzlich stellt jedoch auch diese Regelung einen weiteren dirigistischen und ungeeigneten Eingriff in den Arzneimittelmarkt dar. Denn dem geringen und unsicheren Einspareffekt in der Krankenversicherung stehen erhebliche Belastungen der Volks-wirtschaft in anderen Bereichen gegenüber:

  • Durch die Umlenkung der Produkte über das Ausland entgehen dem deutschen Fiskus Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe, die nicht durch entsprechende Steuerzahlungen der Importeure kompensiert werden.
    • Darüber hinaus wird der Produktionsstandort Deutschland mittel- bis langfristig in Frage gestellt. Denn keine Industrie kann auf Dauer eine Produktion unter inländischen Kostenbedingungen aufrecht erhalten, wenn sie beim Absatz ihrer Produkte mit Konkurrenten konfrontiert wird, die dieselben Produkte zu einem (staatlich) reglementierten Preis im Ausland erwerben und denen darüber hinaus eine Absatzgarantie (Mindestabgabequo-te) vom Staat garantiert wird.
      • Dies zöge nicht zuletzt spürbare Belastungen für den Arbeitsmarkt nach sich. Dabei beschäftigt die produzierende pharmazeutische Industrie nicht nur deutlich mehr Mitarbeiter als die Arzneimittelimporteure. Die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln erfordert darüber hinaus einen wesentlich höheren Anteil hochqualifizierter Arbeitskräfte als die Umverpackung. Denn die spezielle Produktionsleistung der Reimporteure besteht darin, bereits fertige Arzneimittelpackungen zu öff-nen, den Beipackzettel auszutauschen, fremdsprachige Etiketten zu überzukleben, Durchdrückpackungen gegebenenfalls neu zuzuschneiden und die Packung wieder zu verschließen.
      Statt der weiteren volkswirtschaftlich unsinnigen Förderung der Parallel- und Reimporte, die bei den forschenden Arzneimittelherstellern zu Verlusten in Milliardenhöhe geführt hat, wäre vielmehr der Verzicht auf deren einseitige Förderung und ein Bekenntnis der Politik zum Produktions- und Forschungsstandort Deutschland notwendig.


      Download: VFA-Analyse zu Reimporten
Unsere Mitglieder und ihre Standorte

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Die Mitglieder des vfa repräsentieren mehr als zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 102.000 Mitarbeiter:innen.
Rund 21.000 davon sind für die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln tätig. Allein in Deutschland investieren die forschenden Pharma-Unternehmen jährlich 9,6 Mrd. Euro in die Arzneimittelforschung für neue und bessere Medikamente. Dies entspricht etwa 42 Millionen Euro pro Arbeitstag.