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Optimierte Versorgung spart Milliarden

Der Einsatz innovativer Arzneimittel im Rahmen von mehrdimensionalen Versorgungsverträgen kann dazu beitragen, die Versorgung insbesondere chronisch kranker Patienten nicht nur qualitativ hochwertiger, sondern gleichzeitig auch effizienter zu gestalten. Das Einsparpotential durch mehrdimensionale Versorgungsverträge ist dabei allein in den großen Volkskrankheiten auf etwa 9 Mrd. Euro zu beziffern.

Dies ergibt eine Studie, die Professor Dr. med. Matthias P. Schönermark im Auftrag des vfa erstellt hat.


Dieses Potential wird insbesondere dadurch gehoben, dass die zugrunde liegende Erkrankung nicht oder deutlich später eskaliert und so teurere Interventionen und Therapien – wie z.B. stationäre Krankenhausaufenthalte – durch den Einsatz innovativer Therapien vermieden werden.

Allein die Optimierung der Versorgung der gezeigten „Volkskrankheiten“ birgt ein gesamtwirtschaftliches Potential von über 9 Mrd. €.; Quelle: Statistisches Bundesamt: Destatis; Deutsche Diabetes Gesellschaft; SKC-Expertise; Hochgerechnete Patientenbeispiele

Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern – unter Einbeziehung auch von Patienten und Ärzten – sind für alle Beteiligten vorteilhaft:

  • Patienten erhalten eine höhere Lebensqualität durch eine qualitativ hochwertigere Behandlung und einem schnelleren Zugang zu innovativen Medikamenten und Therapien.
  • Krankenkassen profitieren von der gesteigerten (Kosten-) Effizienz der Behandlung. Gleichzeitig gewährleisten die Zahlungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich positive Deckungsbeiträge gut gemanagter Chroniker.
  • Ärzte werden bei der Behandlung innerhalb von Versorgungsverträgen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit und können sich voll der Behandlung des Patienten widmen.

Folgende Änderungen des bisherigen Ordnungsrahmens sind notwendig, um die Potentiale von mehrdimensionalen Versorgungsverträgen zu heben:

  • Zum Aufbrechen des Investitionshorizonts der Krankenkassen (Quartalsdenken) ist eine Angleichung ihrer Bilanzierungsvorschriften an die von Kapitalgesellschaften erforderlich. Weitere Anreize können durch die Einführung von Innovationsklauseln geschaffen werden.
  • Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich sollte im Hinblick auf die Detaillierung der bestehenden Gruppen eher ausgebaut als reduziert werden – nur so bleiben indikationsbasierte Versorgungsansätze sinnvoll. Gleichzeitig sollte die Aufnahme innovativer Medikamente in das Regelwerk des Risikostrukturausgleich (als Auslöser von Zahlungen) schneller als bisher erfolgen, um Einnahmeausfälle der Krankenkassen zu vermeiden.
  • Der Horizont, über den sich GKV-Wahltarife rechnen müssen, sollte erweitert werden, um so z.B. auch die Incentivierung von Versicherten in Versorgungsverträgen leisten zu können.
  • Die Einführung eines Gesamtbudgets im Rahmen innovativer Versorgungsverträge – über alle Sektoren hinweg, außerhalb des Kollektivvertrages – ermöglicht es, die Kosten des Versorgungsprozesses besser zu steuern und zu bewerten.
  • Ärzte müssen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung freigestellt werden, soweit sie im Rahmen von Versorgungsverträgen agieren. Gleichzeitig sollten die Vergütungsregeln so angepasst werden, dass z.B. Erfolgsbeteiligungen greifen.
  • Patienten sollte die Vereinbarung von individuellen Gesundheitszielen – z.B. auch mit der Ausschüttung relevanter Boni – ermöglicht werden. Auch persönliche Budgets – wie sie im SGB IX bereits heute für behinderte Menschen bestehen – sichern die Compliance autonomer und mündiger Patienten.
  • Da die bisherige Regelung des § 130a SGB V lediglich auf Kostenddämpfung zielt, sollte ein Versorgungsparagraph in das SGB V eingeführt werden, der als Rechtsgrundlage für die Vereinbarung von mehrdimensionalen Versorgungsverträgen zwischen allen beteiligten Kostenträgern und Leistungserbringern dient.
  • Die Versorgungsforschung sollte intensiviert werden, um die wissenschaftliche Flankierung von versorgungsoptimierenden Verträgen zu flankieren.

Die gesamte Studie "Innovative Arzneimittel als Erfolgsfaktoren einer optimierten Versorgung - Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen" von Professor Dr. med. Matthias P. Schönermark, Hannover, finden Sie als PDF-Download hier.