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Transparenz: Fakten gegen Vermutungen

Die forschende Pharma-Industrie hat erstmals 2016 im Rahmen des Transparenzkodex der „Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittel“ veröffentlicht, wie viel Geld sie im Vorjahr an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen gezahlt hat.

Fakten gegen Vermutungen und Verdächtigungen. So kann man den Weg beschreiben, den die Mitgliedsunternehmen des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen und des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle mit dem Transparenzkodex eingeschlagen haben.

Wofür zahlte die Industrie im Jahr 2015?

Diese Infografik weist die Höhe der Leistungen aus, die forschende Pharma-Unternehmen an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen offenlegen.

Das meiste Geld für Forschung

„Neben der Baubranche ist das Gesundheitswesen der korrupteste Sektor in Deutschland“ – das behauptet der ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg, der jetzt für Transparency International tätig ist. Was wie eine Tatsachenbehauptung klingt, ist eine Abfrage von Transparency bei nicht näher bezeichneten Experten zu ihrer Einschätzung über das Ausmaß von Korruption. Das ist niedrigstes Evidenzniveau.

Diesen vagen Vermutungen setzt die forschende Pharma-Industrie Fakten entgegen. Danach haben die Mitgliedsunternehmen des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen (vfa) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittel (FSA) 2015 folgende Summen an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Einrichtungen und Organisationen gezahlt:

  • 366 Millionen Euro für Forschung, zum Beispiel klinische Studien und nichtinterventionelle Studien/Anwendungsbeobachtungen.
  • 119 Millionen Euro für Vortragshonorare oder Kostenerstattungen bei Fortbildungen.
  • 90 Millionen Euro für die Unterstützung von Veranstaltungen, Organisationen und Institutionen.

Leistungen in der Forschung und Entwicklung, etwa klinische Studien, werden nicht arztindividuell veröffentlicht, weil es sich meist um Teamleistungen handelt. Anders bei Referententätigkeiten oder der Finanzierung von Fortbildungen: Hier muss allerdings der Arzt aus datenschutzrechtlichen Gründen einer individuellen Veröffentlichung zustimmen, ansonsten werden die Beträge aggregiert publiziert.

Dieser Text ist in Kooperation mit der ÄrzteZeitung entstanden.