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Die Qualitätsversicherung als Leitbild für das Gesundheitssystem von morgen

Düsseldorf/Berlin (VFA). Auf dem gemeinsam mit dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) veranstalteten GPA-Symposium "Gesundheit - Zukunft - Markt" hat Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, heute in Düsseldorf zur Neuausrichtung des deutschen Gesundheitssystems Stellung genommen. Im Folgenden veröffentlichen wir Auszüge aus dem Redemanuskript:

"Nach einer EMNID-Umfrage fordern 64 Prozent der deutschen Bevölkerung eine Gesundheitsstrukturreform. Nun liegen inzwischen Reformvorschläge auf dem Tisch, doch die Menschen springen nicht auf. Die vom Namen her verführerische Bürgerversicherung ist längst entzaubert, da deren strukturelles Hauptmerkmal in der Beschaffung zusätzlicher Mittel für das heutige System besteht. Die Gesundheitsprämie hat im Zuge des parteiinternen Willensbildungsprozesses an Kontur verloren und könnte noch einige zusätzliche Anhänger gebrauchen. Vor allem aber beleuchten die bislang vorliegenden Vorschläge ausschließlich die Finanzierungsseite und blenden die Leistungsseite des Gesundheitssystems aus. Den Bürgerinnen und Bürgern wird man aber zubilligen müssen, dass sie zunächst wissen wollen, was sie bekommen, bevor sie über die Zahlungsmodalitäten entscheiden.

Das Leitbild für das Gesundheitssystem von Morgen muss daher eine Qualitätsversicherung sein, die der Einzelne nach persönlichen Präferenzen ausgestaltet. Ein grundlegender Versicherungsschutz über eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle ist dabei unerlässlich. Analog zum individuellen Versicherungsschutz müssen individuelle Versicherungsprämien eingeführt werden. Unserer Meinung nach sollte sich die Höhe der Prämien zum einen nach Art und Umfang des gewählten Versicherungsschutzes bemessen. Zum anderen ist die Prämie - wie dies für eine Versicherung typisch ist - vom jeweiligen Versicherungsrisiko abhängig.

Um den Einzelnen in die Lage zu versetzen, den Versicherungsschutz seiner Wahl abzuschließen, braucht er finanzielle Manövriermasse. Diese erhält er durch die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge. Wer auch dann noch überfordert ist, kann sich auf die Solidarität der Gemeinschaft verlassen. Jeder Versicherte bekommt einen staatlichen Zuschuss, wenn die risikoorientierte Prämie einen festzulegenden Prozentsatz seines Haushaltseinkommens (z.B. 15 Prozent) übersteigt. Den sozialen Ausgleich in das Steuersystem zu integrieren hat den vernünftigen Effekt, dass jeder Steuerpflichtige zum sozialen Ausgleich herangezogen wird und nicht nur - wie heute - der GKV-Versicherte.

Für den Staat wäre die Umstellung auf ein solidarisch flankiertes Prämienmodell prinzipiell kostenneutral möglich. Die Auslagerung der etwa 36 Mrd. Euro aus der GKV in das Steuertransfersystem kann durch zwei Maßnahmen gedeckt werden: Die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags an den Versicherten (ca. 16 - 17 Mrd. Euro Steuermehraufkommen) und den Abbau der heutigen Finanztransfers anderer Sozialversicherungsträger an die GKV (ca. 20 Mrd. Euro).

Unser Zukunftsmodell ist eine allgemeine Versicherungspflicht mit folgenden Eckpunkten:

  1. Freiheit der Wahl des Versicherungsanbieters
  2. Freiheit der Wahl des Versicherungsumfanges oberhalb der Pflichtabsicherung
  3. Abkopplung der Prämien von den Arbeitskosten
  4. Sozialer Ausgleich aus Steuern
  5. Kapitalbildung für die Altersrückstellungen und Mitnahme der individuellen Altersrückstellung im Falle des Wechsels der Versicherung

An die Stelle von Vertragsmonopolen und Kollektivverträgen müssen dezentrale Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen Krankenversicherern und Leistungsanbietern treten. Da alle als Unternehmer agieren, muss das allgemeine Wettbewerbsrecht uneingeschränkt Anwendung finden. Denn Kartelle sind gemeinhin aus Gründen des Verbraucherschutzes verboten. Das muss auch für das Gesundheitswesen gelten.

Wir wollen den Wettbewerb nicht um seiner selbst Willen. Wettbewerb ist aber ein Innovationsmotor, von dem die Versicherten profitieren werden. Und wir nutzen die Chance, die der Gesundheitsmarkt für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland bietet. Kurz gesagt: Die segensreichen Wirkungen des Wettbewerbs im Gesundheitswesen haben erwünschte Nebenwirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Deutschland."

Den vollständigen Redetext stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Friederike Ehret, Tel: 030 - 20 604 208, Mail:f.ehret@vfa.de

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 39 weltweit führenden Herstellern und ihren fast 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 85.000 Mitarbeiter, darunter 14.500 in Forschung und Entwicklung.