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Orphan Drugs - Fortschritte für Patienten mit seltenen Krankheiten

Die europäische Regelung für Orphan Medicinal Products

Die „Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden“ trat im Januar 2000 in Kraft. Im April 2000 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Verordnung über Arzneimittel für seltene Krankheiten.

Diese Durchführungsverordnung war der letzte noch fehlende Baustein für die praktische Nutzung, um Anträge auf Zuerkennung des Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ stellen zu können.

  • Als förderungswürdig anerkannt werden Arzneimittel zur Diagnose, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, die lebensbedrohend sind oder eine chronische Invalidität nach sich ziehen, für die es bisher keine zufriedenstellende
    Therapie in der EU gibt und die bei höchstens fünf von zehntausend EU-Bürgern vorkommen (epidemiologisches Kriterium).
  • Unabhängig davon können auch solche Medikamente die Zuerkennung des Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ erhalten, bei denen die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist (ökonomisches Kriterium).
  • Die europäische Zulassungsagentur EMEA (
    European Medicines Agency) wird durch die Verordnung zur gebührenfreien Unterstützung bei der Entwicklung, insbesondere bei Design und Durchführung klinischer Studien verpflichtet („protocol assistance“).
  • Bei der Zulassung entfallen die normalerweise fälligen Gebühren ganz oder werden teilweise erlassen.
  • Die europäische Verordnung sieht ein exklusives Vermarktungsrecht von zehn Jahren als wirkungsvollsten Anreiz für die Orphan-Drug-Entwicklung vor. Am Ende des fünften Jahres ist allerdings die Überprüfung der Fördervoraussetzungen
    vorgesehen. Darüber hinaus erlischt das Exklusivrecht, wenn ein anderer Anbieter innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nachweisen kann, dass sein Präparat „sicherer, wirksamer oder auf andere Art und Weise klinisch überlegen
    ist“.
  • Von der europäischen Verordnung können auch Patienten mit in Drittländern weitverbreiteten Leiden wie Malaria oder Schlafkrankheit profitieren. Da diese in Europa nur selten auftreten, fallen sie ebenfalls unter die Verordnung.
  • Die Europäische Kommission hat im Zuge der Umsetzung der europäischen Gesetzgebung in Analogie zum Humanarzneimittel-Ausschuss (CHMP) den Ausschuss für Orphan Medicinal Products (Committee for Orphan Medicinal Products
    – COMP) etabliert. Er prüft insbesondere die Anträge auf Zuerkennung des Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“. Stimmt die Europäische Kommission dem Votum des COMP zu, wird das entsprechende Produkt in das Orphan-Drug-Register der EU aufgenommen:
    http://ec.europa.eu

Zahl der Zulassungen für Medikamente gegen seltene Krankheiten in der Europäischen Union

Quelle: vfa

Orphan-Arzneimittel nach Indikationen

Gemäß der Verordnung (EG) 141/2000 zu Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten zugelassene Präparate: 52 (Stand: April 2009)

Derzeit sind in der Europäischen Union die in der nachfolgenden Tabelle genannten Medikamente als Orphan Drugs zugelassen. Davon sind die folgenden Wirkstoffe gegen mehr als eine seltene Erkrankung angezeigt und tauchen deshalb in der Liste mehrfach auf: Bosentan, Imatinib Mesilat, Sorafenib, Miglustat.

Neben den von der Europäischen Zulassungsagentur EMEA EU-weit zugelassenen Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten gibt es zwei nationale Zulassungen, und zwar für Miltefosin gegen Leishmaniose und Levodopa/Carbidopa bei schweren Parkinsonfällen.