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securPharm – das System zur Fälschungsabwehr im deutschen Arzneimittelvertrieb

Gefälschte Arzneimittel bedeuten ein Risiko für die Anwender:innen, auch wenn sie bisher nur in Einzelfällen in den regulären Arzneimittelvertrieb eingeschleust werden konnten. Denn dieser wird schon jetzt mit zahlreichen Maßnahmen geschützt. Um die legale Lieferkette aber noch besser abzusichern, wurde am 09. Februar 2019 EU-weit ein IT-basiertes Schutzsystem aktiv geschaltet, mit dem verschreibungspflichtige Medikamente direkt vor der Abgabe an den Patienten noch einmal auf Echtheit geprüft werden können. Den deutschen Teil dieses Systems betreibt securPharm, eine von Verbänden der Pharmaindustrie (vfa, BPI, BAH) und den Apotheken (ABDA) getragene Organisation. Sie hat das System in den Jahren davor auch entwickelt und mit einigen Herstellern, Apotheken und dem Großhandel erprobt.

Eine Apothekerin schaut prüfend auf eine Medikamentenschachtel.

Seit dem 9. Februar 2019 dürfen auch nur noch Packungen verschreibungspflichtiger Medikamente vom Band der Hersteller laufen, die die für das securPharm-System erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmerkmale tragen.

Das securPharm-System ist über ein verbindendes IT-System (den EU Hub) auch mit den entsprechenden nationalen Sicherheitssystemen der anderen EU-Staaten verbunden. So wird ein europaweiter Schutz aufgebaut, der zunächst 26 EU-Staaten (einschließlich UK), Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst. Bis 2025 kommen dann auch die Systeme Italiens und Griechenlands dazu.

Funktionsweise des Systems

Für das Schutzsystem der EU machen Arzneimittelhersteller bei verschreibungspflichtigen Medikamenten jede Packung zu einem Unikat, indem sie sie mit einer individuellen Packungsnummer ausstatten. Diese steht in Klarschrift und in einem quadratischen Data Matrix Code auf der Packung. Alle vergebenen Nummern werden von den Herstellern ins securPharm-System hochgeladen (und zwar in eine geschützte Datenbank der Hersteller, die in Deutschland von ACS PharmaProtect betrieben wird). Später, in der Apotheke, wird die Nummer jeder Packung direkt vor der Abgabe an den Patienten gescannt und dadurch im securPharm-System abgefragt. Ist die Packungsnummer korrekt und wird erstmalig abgefragt, gibt das System „grünes Licht“ für die Abgabe der Packung. Erfolgt ein Warnhinweis (Nummer nicht vergeben, schon bei einer anderen Packung gescannt worden, als gestohlen gemeldet etc.), erhält der Patient eine andere Packung des gleichen Medikaments; die beanstandete Packung wird dann einbehalten, und der Fall wird untersucht: Es wird nach Handhabungsfehlern gesucht, und wenn diese nicht die Ursache waren, ein Fälschungsverdacht verfolgt.

Diese Infografik zeigt die Funktionsweise des securPharm-Systems unter Einbeziehung der beteiligten Akteure.

Diese Infografik können Sie sich auch als PDF-Datei herunterladen: Download

In das EU-weite System sind neben allen Herstellern, Apotheken und Kliniken auch die Großhändler und Parallelhändler (die Medikamente von einem EU-Land in ein anderes überführen) einbezogen. Großhändler müssen mit dem System beispielsweise jede Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments überprüfen, die sie nicht direkt vom Hersteller bezogen haben (weil sie z.B. eine Retoure aus einer Apotheke ist).

EU-Gesetzgebung als Grundlage

Fiktive Arzneimittelpackung mit DataMatrix-CodePackung mit Data Matrix Code (DMC) aus der Produktionslinie kommendDie Grundlage für das Fälschungsabwehrsystem sind die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen von 2011 und eine zugehörige delegierte Verordnung von 2016. Neben dem geschilderten Abwehrsystem verlangen sie auch, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel mit einem Erstöffnungsschutz versehen werden (Informationen zum Erstöffnungsschutz finden sich hier). Die EU hat damit Vorsorge für ihre Bürger getroffen, damit diese auf Dauer sichere Bezugsquellen für einwandfreie Medikamente haben.

Weitere Informationen zum securPharm-System finden sich unter www.securpharm.de.