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Klare Standards regeln die Zusammenarbeit von Ärzten und forschenden Pharmaunternehmen

Das Logo des Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V.Seit über drei Jahren regelt die 'Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.' (FSA) für alle Mitgliedsfirmen des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller die Zusammenarbeit der forschenden Pharmafirmen mit Ärzten. Ziel des von den VFA-Mitgliedern im Februar 2004 gegründeten Vereins: in der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie für die Einhaltung von Verhaltensregeln zu sorgen, die eine unlautere Beeinflussung der ärztlichen Unabhängigkeit ausschließen. Die Schiedsstelle des Vereins geht allen Beanstandungen nach und verhängt bei Verstößen Sanktionen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten ist für die forschende pharmazeutische Industrie unverzichtbar bei der Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel wie auch bei der Beobachtung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Arzneimittel. Diese Formen der Kooperation sind grundsätzlich forschungs- und gesundheitspolitisch erwünscht, weltweit etabliert und unbestritten. Dies darf nicht durch einzelne Missbrauchsfälle die ganze Branche und damit auch legitime Kooperationsformen in Misskredit bringen.

Die Vereinsmitglieder des FSA und damit ausnahmslos alle Mitgliedsfirmen des VFA sind deshalb seit FSA-Gründung gefordert, die Verhaltensstandards firmenintern durchzusetzen. Ziel: zulässige Kooperationsformen zu erhalten, sie aber so restriktiv zu gestalten, dass die Therapiefreiheit des Arztes nicht unlauter beeinflusst wird. So sind beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte nach wie vor unverzichtbar, aber sie müssen auf Wissensvermittlung fokussiert sein. Außerdem ist beispielsweise vorgeschrieben, dass der Arzt in einer vertraglichen Zusammenarbeit mit einem pharmazeutischen Unternehmen nur für echte wissenschaftliche oder fachliche Tätigkeiten entlohnt, aber nicht für seine Verordnungsweise belohnt wird.

Verstöße gegen den Vereinskodex können bei der Schiedsstelle von jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Krankenkassen oder Behörden.

Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen den Kodex kann der Spruchkörper erster Instanz, wenn sich das Unternehmen nicht einsichtig zeigt, Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängen. Der Spruchkörper zweiter Instanz, der mehrheitlich mit Personen außerhalb der Industrie besetzt ist, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro sowie bei besonders gravierenden Fällen eine öffentliche Rüge verhängen.

Die bisherige Arbeit des FSA hat gezeigt, dass er unabhängig ermittelt und bei Verstößen auch entschlossen sanktioniert. Der VFA sieht darin die ordnende Funktion eines Vereins zur Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie. Zwar setzt auch der VFA auf Prävention. Dies darf aber nichts daran ändern, dass Kodex-Verstöße auch tatsächlich geahndet werden müssen.

Die 'Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.' als Initiative der Mitgliedsunternehmen des VFA steht auch weiterhin allen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie offen, die es ernst meinen mit einer korrekten Zusammenarbeit zwischen Ärzten und pharmazeutischer Industrie.

Sie erreichen den FS Arzneimittelindustrie e.V. unter:

http://www.fs-arzneimittelindustrie.de