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Fairer Wettbewerb statt Nachfragemonopol

Für patentgeschützte Medikamente müssen Pharma-Unternehmen in Zukunft Preisrabatte mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aushandeln. Doch echten Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt bringt das nicht, so lange AOK, Barmer und Co. unter dem Dach des GKV-Spitzenverbands auftreten. Ein ordnungspolitisches Statement der Forschungsstelle Pharmastandort Deutschland am Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Pharma-Unternehmen binnen eines Jahres nach Einführung eines innovativen Medikaments mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen Herstellerrabatt aushandeln müssen. Sonst entscheidet eine zentrale Schiedsstelle über den Preis. Eine Verhandlungslösung ist zwar grundsätzlich der richtige Weg, um eine preisgünstige und hochqualitative Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Doch auf beiden Seiten des Verhandlungstisches müssen dafür gleich starke Partner sitzen.

Dem einzelnen Pharma-Unternehmen sitzen aber nicht die Kassen selbst, sondern ein großer Verband als alleiniger Vertreter gegenüber. Während Unternehmen und auch einzelne Kassen dem Kartellrecht unterliegen, nimmt der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband vom Wettbewerbsrecht aus und sichert ihm seine Monopolstellung. Damit kann er zwar die Kosten der Arzneimittelversorgung möglicherweise tiefer drücken als einzelne Kassen. Doch darf der Preis nicht so sehr sinken, dass sich die Markteinführung des neuen Medikaments für die Pharma-Unternehmen nicht mehr lohnt. Denn sonst drohen Qualitätseinbußen in der Arzneimittelversorgung.


Das komplette ordnungspolitische Statement des IW Köln finden Sie als PDF-Download hier.