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Von Originalen, Generika und Biosimilars

Häufig bekommt man in der Apotheke ein Medikament, dessen Name nicht dem Produkttitel entspricht, welcher auf dem Rezept verzeichnet ist. Der Wirkstoff sei der gleiche, erklärt der Apotheker, und er sei gehalten, das Präparat des Herstellers abzugeben, mit dem die Krankenkasse des Patienten einen Vertrag hat. Wir führen ein in die verschiedenen Arten von Arzneimitteln und erklären, wann der Apotheker austauschen kann und wann nicht.

Erfindet ein Pharmaunternehmen ein Medikament mit neuem Wirkstoff und bringt dieses nach Erprobung und Zulassung unter einem Markennamen heraus, so handelt es sich um ein Originalpräparat. Es ist rund 13 bis 15 Jahre lang durch ein oder mehrere Patente davor geschützt, dass andere Firmen es nachbauen. Eigentlich gilt der Patentschutz sogar bis zu 25 Jahre, doch vergehen im Durchschnitt 10 bis 12 Jahre, während das Medikament vor seiner Zulassung in Labors und Kliniken getestet wird. Sind die Patente abgelaufen, dürfen andere Pharmafirmen eigene Präparate vermarkten, bei deren Herstellung der Wirkstoff des Originalpräparats verwendet wird.

Bei einem Arzneimittel, dessen Wirkstoff chemisch hergestellt wird, heißt ein solches Nachahmermedikament Generikum (Mehrzahl: Generika). Es muss den identischen Wirkstoff wie das Originalpräparat enthalten, und dieser muss im Körper gleich schnell aus dem Medikament ins Blut übertreten (Fachleute sagen „bioäquivalent“ zum Originalpräparat sein). Ist das Originalpräparat eine Tablette oder Kapsel, muss auch das Generikum eine Tablette oder Kapsel sein, ist das Original eine Injektionslösung, muss das auch für das Generikum gelten usw. Unterscheiden dürfen sich die Präparate aber hinsichtlich der enthaltenen Hilfsstoffe und der Herstellungstechnik. Für Generika-Hersteller ist entscheidend: Sie müssen mit ihren Präparaten keine eigenen Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit durchführen. Die Zulassungsbehörden lassen sich von ihnen nur belegen, dass ihr Präparat den gleichen Wirkstoff hat wie das Original, eine gute Qualität aufweist und dass es zu diesem bioäquivalent ist; dann gehen sie davon aus, dass es auch genauso wirksam und verträglich ist. Da Generikahersteller somit den größten Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten (bei neuen Arzneimitteln im Schnitt mehr als 800 Millionen Dollar) sparen, können sie ihre Medikamente viel preiswerter anbieten als die Originalhersteller.

Doch wie ist es nun bei Medikamenten, deren Wirkstoffe nicht im Chemielabor geschaffen, sondern aus Pflanzen, Pilzen, Bakterien oder anderen Lebewesen gewonnen wurden – gibt es auch da Generika? Nun, das lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten, es kommt darauf an! Solange die Wirkstoffmoleküle „klein“ sind (und „klein“ sind sie für Pharmaforscher, wenn sie nicht mehr als 500 Atome haben), dann werden sie wie die chemischen Wirkstoffe behandelt, und Firmen können mit ihnen Generika herstellen. So gibt es beispielsweise für Penicillin und andere Antibiotika aus Pilz- oder Bakterienkulturen eine Vielzahl von Generika.

Anders sieht es jedoch aus, wenn es um größere Moleküle geht, also solche mit mehr als 500 Atomen. Dazu zählen beispielsweise das Insulin, die Gerinnungsfaktoren, die Antikörper und die Botenstoffe des Immunsystems. Sie alle werden natürlicherweise in kleinen Mengen vom menschlichen Körper (oder von Tieren) hergestellt. Das besondere an diesen Substanzen ist, dass bei ihnen – anders als bei den kleineren Wirkstoffen – nicht alle Moleküle Atom für Atom genau gleich sind. Vielmehr gibt es von Molekül zu Molekül kleine Abweichungen; Pharmaforscher nennen sie Mikroheterogenitäten. Welche das sind, hängt stark von der Temperatur und der Nährstoffversorgung der Zellen und anderen Bedingungen im Körper ab.

Bis in die 1980er-Jahre wurden solche Moleküle für die Herstellung von Medikamenten ausschließlich aus Schlachthausabfällen (Insulin) oder aus Spenderblut gewonnen. Dann jedoch fand man Wege, sie auch gentechnisch herzustellen: Man übertrug die zu ihrer Herstellung nötige Erbinformation, das entsprechende Gen, in Bakterien, Hefepilze oder Säugetierzellen, die sich gut in Edelstahltanks halten lassen. Aus ihnen gewinnt man nun diese wertvollen Wirkstoffe, die zu den sogenannten Biopharmazeutika weiterverarbeitet werden. Diese Herstellmethode ist in vielen Fällen verlässlicher und besser als früher und in manchen Fällen sogar die einzige Möglichkeit, die für die Therapie benötigten Mengen herstellen zu können. Doch in einer Hinsicht hat sich durch die neue Produktionsmethode nichts geändert: Auch die Bakterien, Hefen oder Säugetierzellen stellen die Wirkstoffmoleküle nicht atom-identisch her, sondern mit Mikroheterogenitäten. Und wie im Körper haben auch in den Stahltanks Temperatur, Nährstoffangebot und viele weitere Dinge einen Einfluss auf diese Abweichungen. Deshalb gilt für diese großen Moleküle: Sind die Herstellungsverfahren nicht wirklich identisch, sind es auch die Wirkstoffe nicht.

Keine Generika von Biopharmazeutika
Aus diesem Grund kann ein Hersteller das Biopharmazeutikum eines anderen Herstellers nicht identisch kopieren; er kann nur ein ähnliches Medikament schaffen. Also kann es von Biopharmazeutika auch keine Generika geben. Will ein Hersteller, nennen wir ihn Hersteller B, trotzdem ein Produkt auf den Markt bringen, das dem von Hersteller A ähnelt, dann bleiben ihm dafür nur zwei Möglichkeiten:

  1. Er entwickelt ungeachtet dessen, dass Hersteller A schon ein solches Produkt hat, sein eigenes Präparat. Er erfindet eine eigene Herstellungsmethode für den Wirkstoff, erprobt diesen in eigenen Labortest und klinischen Studien, beantragt dann eine eigene Zulassung und bringt sein Präparat dann auf den Markt.
  2. Der Hersteller beschließt, von einem der Originale eine möglichst ähnliche Nachbildung zu entwickeln, ein sogenanntes Biosimilar (das englische „similar“ heißt „ähnlich“). Wieder muss er ein eigenes Herstellungsverfahren etablieren und Tests zur Wirksamkeit und Verträglichkeit im Labor und in klinischen Studien durchführen, aber er braucht für die Zulassung ein deutlich kleineres Studienprogramm, als es der Originalhersteller vorweisen musste. Kommt die Zulassungsbehörde nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zu dem Schluss, dass die Ähnlichkeit mit dem Original mit Blick auf Wirksamkeit und Verträglichkeit des Biosimilars gegeben ist, erteilt sie die Zulassung; und wenn alle Patente des Originalpräparats abgelaufen sind, darf das Biosimilar auch auf den Markt.

Original, Generikum, Biosimilar – man könnte meinen, jedes Medikament müsse in eine dieser Kategorien fallen. Und doch gibt es noch eine vierte: Lizenzprodukte. Dazu schließt ein Hersteller einen Lizenzvertrag mit dem Originalhersteller. Der liefert daraufhin den Originalwirkstoff an den Lizenznehmer, der ihn zu einem eigenen Medikament verarbeitet und mit einem neuen Markennamen erst zur Zulassung und dann auf den Markt bringt.

Austauschbarkeit

Apotheker gehen nach Austauschregeln (die „Aut-Idem“-Regeln) vor. Gibt es mit einem bestimmten Wirkstoff ein Originalpräparat und ein oder mehrere Generika, so können die Apotheker zwischen diesen Präparaten austauschen. Das müssen sie beispielsweise tun, wenn die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag mit einem anderen Hersteller abgeschlossen hat als dem, dessen Präparat der Arzt auf das Rezept geschrieben hat. Der Arzt hat allerdings die Möglichkeit, den Austausch zu unterbinden, indem er das auf dem Rezept ausdrücklich so vermerkt.

Bei Biopharmazeutika und Biosimilars ist das anders: Da darf der Apotheker kein anderes Präparat abgeben als genau das, das auf dem Rezept steht. Denn aufgrund der Unterschiede zwischen Original und Biosimilar (und zwischen verschiedenen Biosimilars und zwischen verschiedenen, ähnlichen Originalen) kann nicht geschlossen werden, dass der Patient jedes Präparat gleich gut verträgt und jedes bei ihm gleich gut wirkt. Eine Umstellung ohne ausdrücklichen Wunsch und Wissen des Arztes auf ein anderes Biopharmazeutikum, nur weil die Kasse des Patienten mit einem bestimmten Hersteller einen Rabattvertrag hat, darf es also nicht geben.