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“Biopharmazeutika: Der Unterschied liegt im Detail“


Mehr als zwanzig Patientenvertreterinnen und -vertreter kamen auf Einladung von vfa und vfa bio am 6. November 2013 an den Standort der Roche Diagnostics GmbH in Penzberg, um mehr über Biopharmazeutika und die Unterschiede von Biosimilars zu Generika zu erfahren.

Dr. Ralf Schumacher, Forschungsleiter Roche Penzberg, stellte den Roche-Standort in Penzberg mit seinen mehr als 5.000 Mitarbeitern vor. Neben der Bedeutung als „Center of Excellence“ für therapeutische Proteine und der Onkologie-Forschung sind die Erforschung und Entwicklung personalisierter Arzneimittel für Roche in Penzberg ein Schwerpunkt der Aktivitäten. Außerdem werden inzwischen die Wirkstoffe von fünf Biopharmazeutika in Penzberg produziert. Schumacher machte auf die hohen Anforderungen bei der Entwicklung und Produktion von Biopharmazeutika ebenso aufmerksam wie auf den großen zeitlichen und finanziellen Aufwand, der erforderlich ist, um ein Arzneimittel erfolgreich bis zur Zulassung zu bringen.

Dr. Sabine Sydow, Leiterin von vfa bio, erläuterte anhand einiger Meilensteine die grundlegenden Prinzipien der Bio- und Gentechnologie und anschließend die Unterschiede zwischen Pharmazeutika und Biopharmazeutika. Sie ging auf die Unterschiede zwischen Generika und Biosimilars, den Nachahmerprodukten von Biopharmazeutika, ein und zeigte, dass nicht nur das biopharmazeutische Endprodukt an sich, sondern auch die komplexen Herstellungswege die Besonderheit dieser Produkte ausmachen. Abschließend machte sie die aus Sicht von vfa bio relevanten Punkte rund um Biosimilars deutlich, so beispielsweise, dass die Fachinformation einen Hinweis darüber enthalten sollte, welche Anwendungsgebiete eines Biosimilars durch Studien belegt sind und welche ohne eigene Daten (per Extrapolation) vom Biopharmazeutikum des Originalherstellers abgeleitet wurden. Da Biosimilars eben keine Generika sind, ist eine automatische Substitution in der Apotheke derzeit in Deutschland nicht möglich. Dies müsse unbedingt beibehalten werden. Ebenso spricht sich vfa bio gegen Quoten für Biosimilars aus, da die Therapieentscheidung dem Arzt – in Abstimmung mit dem jeweiligen Patienten – vorbehalten sein müsse.

Ulla Ohlms, Vorsitzende Stiftung PATH – Patienten Tumorbank der Hoffnung, brachte die Sicht der Patientinnen ein. Sie stellte die Stiftung PATH vor, die 2002 von Patientinnen gegründet wurde und an über sieben Standorten Proben von inzwischen 8.000 Frauen erfasst hat, die für die Krebsforschung zur Verfügung gestellt werden. Sie berichtete von ihren Erfahrungen bei PATH, dass es nach Einführung der Aromatasehemmer-Generika zu einem starken Anstieg der Therapieabbrüche gekommen sei. Dies sei womöglich auf mangelnde Information der Patientinnen zurückzuführen. Im Hinblick auf Biosimilars fasste Ohlms einige Fragen aus Sicht der Patientinnen zusammen, wie beispielsweise, ob zwei biotechnologische Herstellungsprozesse und deren Ergebnisse gleich sein können oder wie lang die Studien für Biosimilars gedauert haben. Nach der EU-Direktive zur Pharmakovigilanz von 2011 haben Patienten das Recht zu erfahren, womit sie behandelt werden. Sie glaubt, dass das Aufklärungsgespräch mit dem Arzt noch wichtiger werden dürfte. So müsste der Patient beispielsweise fragen, ob das Biosimilar in der für den Patienten relevanten Indikation klinisch geprüft oder extrapoliert wurde. Ohlms stellte die Überlegung an, dass Patientenselbsthilfegruppen einen Leitfaden als Basis für das Arzt-Patient-Gespräch entwickeln sollten.

Die Sicht der Ärzte vertrat Priv.-Doz. Dr. Marc Thill vom Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt am Main. Er stellte zunächst die Bedeutung der Entwicklung von Trastuzumab für die Patientinnen mit HER2-positivem Brustkrebs heraus. Im Anschluss wies er darauf hin, dass entsprechend der Vorgaben der European Medicines Agency (EMA) für Biosimilars nicht der „patient benefit“ per se gezeigt werden müsse, sondern der Nachweis der Similarität des Biosimilars mit dem Originalprodukt und davon abgeleitet dIe klinischen Wirksamkeit und Sicherheit. Er betonte die hohe Bedeutung der Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf die Pharmakovigilanz, da ein größerer Teil des Sicherheitsprofils von Biosimilars erst nach ihrer Zulassung erfolgt. Deshalb ist die konsequente Verwendung von Handelsnamen erforderlich. Außerdem ist auch für Biosimilars ein Risikomanagement-Plan vorgeschrieben und erforderlich. Thill zeigte, dass für die Zulassung des Trastuzumab-Originalpräparates verschiedene klinische Studien mit rund 15.000 Patientinnen durchgeführt wurden. Das Studienprogramm des Trastuzumab-Biosimilars CT-P6 umfasst dahingehend lediglich eine klinische Studie an 475 Patientinnen mit metastasiertem Brustkrebs. Er geht derzeit davon aus, dass im Falle der Zulassung dieses Biosimilars alle übrigen Indikationen des Originalpräparates per Extrapolation erteilt werden dürften. Er sieht dies insbesondere deshalb kritisch, da zum einen der primäre Endpunkt zwar erreicht wurde, aber das Ansprechen um 15% unter dem des Originalpräparats lag. Außerdem seien Patientinnen mit bereits metastasiertem Brustkrebs nicht die sensitivste Patientenpopulation im Hinblick auf eine mögliche Extrapolation für die adjuvante Indikation.

Prof. Christian Dierks, Dierks & Bohle Rechtsanwälte, stellte in seinem Vortrag die Rechte der Patientinnen heraus. Da sich Biosimilars durch etliche Besonderheiten auszeichnen, begrüßte er die klare Terminologie "Biosimilars", die in Europa gewählt wurde. Er unterstrich die Aussage der EMA „Since biosimilar and biological reference medicines are similar but not identical, the decision to treat a patient with a reference or a biosimilar medicine should be taken following the opinion of a qualified healthcare professional“. Dies ist gemäß Rahmenvertrag nach §129 Abs. 2 SGB V auch für Deutschland entsprechend berücksichtigt worden. Dierks unterstrich die Bedeutung der Therapiefreiheit des Arztes. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeute, dass bei gleicher Leistung und unterschiedlichem Preis, die preiswertere Therapieoption wirtschaftlich sei. Dahingegen sei bei gleichem Preis, aber unterschiedlicher Leistung die bessere Therapieoption wirtschaftlich. Der Patient habe Anspruch auf eine „state-of-the-art“-Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel, das unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten ausgewählt werden müsse. Fortlaufende Wechsel und unkontrollierte Substitution seien zu vermeiden, da dies Probleme hinsichtlich Wirksamkeit und Nebenwirkungen erzeugen könne. Transparenz für Ärzte und Patienten sei eine entscheidende Grundlage – auch im Hinblick auf potenzielle Haftungsfragen.

Zum Abschluss der Vorträge stellte Dr. Karl-Heinz Grajer, stellvertretender Geschäftsführer der Amgen GmbH und Vorstandsmitglied von vfa bio, die Bedeutung der medizinischen Biotechnologie in Deutschland heraus und zeigte, dass Biopharmazeutika eine zunehmend größere Bandbreite an Erkrankungen abdecken – von seltenen Erkrankungen bis hin zu Volkskrankheiten. Er betonte außerdem die Bedeutung von Forschung und Entwicklung auch gänzlich neuer therapeutischer Optionen und unterstrich an dieser Stelle die Rolle der Personalisierten Medizin. In diesem neuen Bereich seien derzeit noch gar keine Biosimilars denkbar, da die Originalpräparate noch längere Zeit Patentschutz haben. Grajer zeigte darüber hinaus einige Beispiele biopharmazeutischer Weiterentwicklungen mit Vorteilen für die Patienten, für die es bisher ebenfalls noch keine Biosimilars geben kann. Er fasste abschließend noch einmal die vfa bio-Standpunkte zusammen und unterstrich die Bedeutung der Therapiefreiheit der Ärzte.

Zusätzlich zu diesem theoretischen Input hatten die Patientenvertreter die Möglichkeit – nach einer Einführung von Dr. Ulrich Opitz und Dr. Josef Gabelsberger von Roche Diagnostics – in einer Betriebsbesichtigung einen Einblick in die Erforschung und Produktion von Biopharmazeutika am Standort Penzberg zu erlangen.