Auch Phase-I-Studien werden zukünftig öffentlich registriert
Dr. Throm im GesprächEin Interview mit Dr. Siegfried Throm, dem Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation des vfa, zur Genehmigung und Registrierung klinischer Studien – vor dem Hintergrund des schweren Zwischenfalls bei einer klinischen Studie im französischen Rennes. Dort kam Mitte Januar 2016 ein Teilnehmer zu Tode und weitere wurden verletzt.
Herr Throm, können Pharma-Unternehmen Studien heimlich durchführen?
Throm: Nein. Jede Arzneimittelstudie – ob mit Patienten oder Gesunden – muss geprüft und genehmigt werden. Erst dann darf sie stattfinden. Das gilt für Studien von Pharma-Unternehmen genauso wie für Studien, die forschende Ärzte geplant haben.
Wer genehmigt die Studie, und auf welcher Grundlage?
Throm: Eine Studie braucht die Genehmigung von der zuständigen Arzneimittelbehörde – in Deutschland vom BfArM oder PEI(1)
– und von der zuständigen Ethik-Kommission. Behörde und Kommission erhalten dafür vom Hersteller einen genauen Plan. Er legt dar, welches Medikament in welcher Dosierung wie vielen Menschen gegeben werden soll und was für deren Sicherheit getan wird. Die Instanzen bekommen auch die Ergebnisse der vorangegangen toxikologischen Prüfungen(2)
mit Zellkulturen und Tieren. Außerdem erhalten sie das Informationsmaterial und die Einverständniserklärung für Teilnahme-Interessierte zur Genehmigung. Dazu kommen noch viele weitere Unterlagen.
Was passiert, wenn die Behörde oder die Ethik-Kommission Einwände hat?
Throm: Bei grundsätzlichen Bedenken kann die Studie nicht stattfinden. Das passiert aber selten. Es kommt hingegen häufig vor, dass die Behörde oder die Ethik-Kommission noch Verbesserungen verlangen. Dieser Anforderung kommt der Hersteller nach und erhält danach die Genehmigungen für die Studie.
Gilt das für alle klinischen Arzneimittelstudien?
Throm: Ja, das gilt ausnahmslos für jede klinische Studie mit Menschen – ob es nun eine Phase I-Studie mit Gesunden ist oder eine Studie der nachfolgenden Entwicklungsphasen II, III und IV, in denen das Medikament mit Patienten erprobt wird.(3)
Studien der Phasen II bis IV müssen in öffentlichen Registern bekannt gemacht werden, sobald sie begonnen haben. Was ist mit Studien der Phase I?
Throm: Jede Studie in der EU – auch jede Phase-I-Studie – wird automatisch mit dem Genehmigungsantrag registriert, in der Studiendatenbank der Arzneimittelbehörden, EudraCT. Die Einträge für Phase-I-Studien stehen derzeit nur im nicht-öffentlichen Teil von EudraCT, sind aber für die Behörden und Ethik-Kommissionen zugänglich. Ab 2018 werden sie dann auch obligatorisch veröffentlicht werden. Dafür sorgt die Clinical Trials Regulation, eine EU-Verordnung von 2014, die den Aufbau eines Studienportals im Internet vorsieht, in dem die Einträge stehen werden. Dieses Portal wird derzeit im Auftrag der EU programmiert.
Was wird das Studienportal der EU leisten?
Throm: Mit ihm soll künftig alles rund um klinische Studien in der EU gemanagt werden – von der Antragstellung, Genehmigung und öffentlichen Registrierung über die Studienbegleitung bis hin zur Veröffentlichung der Ergebnisse nach der Auswertung. Es ist extrem wichtig, dass das alles funktionstüchtig und sicher programmiert ist; deshalb hat die EU den mehrjährigen Vorlauf eingeplant.
Was sagen Sie denen, die schon heute nach verpflichtenden öffentlichen Registereinträgen für Phase-I-Studien verlangen?
Throm: Dass genau diese Forderung in der EU-Verordnung vorgesehen ist und die Umsetzung kommt, aber noch Zeit braucht. Wie gesagt: Für die Sicherheitsprüfung für geplante Studien sind die umfassenden Antragsunterlagen da, die von den Behörden und Ethik-Kommissionen durchgearbeitet werden. Das geht über einen Registereintrag weit hinaus. Und dieses Kontrollverfahren ist auch sehr wirkungsvoll. So berichtete das BfArM kürzlich, dass es in den 2.700 Phase-I-Studien mit 100.000 gesunden Freiwilligen, die es in den letzten 11 Jahren genehmigt hat, keinen einzigen Zwischenfall der Art und Schwere wie in Rennes gegeben hat.(4)
Was hätte das Unglück bei der Studie in Rennes verhindern können?
Throm: Die Ursachen für das Unglück sind noch nicht bekannt. Daher kann ich das nicht beantworten. Spekulationen helfen nicht weiter. Sobald gesicherte Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen vorliegen, werden Behörden, Hersteller und medizinische Einrichtungen daraus lernen, wie man für noch mehr Sicherheit sorgen kann. Das war auch 2006 nach dem schweren Zwischenfall bei einer Studie in London so.
Die schlimmen Ereignisse in Rennes kann das leider nicht mehr ungeschehen machen. Ich hoffe, dass es den vier Teilnehmern, die noch im Krankenhaus behandelt werden, bald wieder besser geht.
(1) PEI = Paul-Ehrlich-Institut (zuständig vor allem für Impfstoffe, Blutprodukte und gentechnische Arzneimittel), BfArM = Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zuständig für alle anderen Arzneimittel).
(2) In dieser Serie von Tests mit Zellkulturen und Tieren wird geprüft, ob von einem Wirkstoff Schadwirkungen ausgehen, etwa eine Vergiftung, eine Erbgutschädigung, Krebs, Missbildungen oder ähnliches. Sie dauert rund ein Jahr.
(3) Ein Übersicht zu den verschiedenen Entwicklungsphasen findet sich hier
(4) Pressemitteilung 1/16 des BfArM