Wie Biopharmazeutika Kindern und Jugendlichen nutzen

Biopharmazeutika-Hersteller kümmern sich auch um Arzneimittel für Kinder (©  Sanofi-Aventis)
Biopharmazeutika-Hersteller kümmern sich auch um Arzneimittel für Kinder (©  Sanofi-Aventis)
Anders als viele chemisch-synthetisch hergestellte Arzneimittel wurden Biopharmazeutika - also gentechnisch hergestellte Medikamente - häufig von Anfang an auch für Kinder und Jugendliche (Minderjährige) mit entwickelt. Das allererste gentechnisch hergestellte Arzneimittel war das Humaninsulin (Zulassung 1982), das auch für Minderjährige mit Diabetes Typ 1 zugelassen wurde. Das zweite Biopharmazeutikum wurde sogar zunächst ausschließlich für Minderjährige entwickelt: ein Somatropinpräparat - ein Hormon gegen Wachstumsstörungen (Zulassung 1985). Als dieses in den USA und in Deutschland auf den Markt kam, ersetzte es umgehend die älteren Wachstumshormon-Präparate, die aus den Gehirnen von Leichen hergestellt worden waren und wegen des Risikos der Übertragung der Creutzfeld-Jakob-Krankheit nicht mehr zur Anwendung kamen.

Die Bilanz aller bis dato in Deutschland zugelassenen Biopharmazeutika zeigt: Fast zwei Drittel von ihnen (65%) sind auch für Minderjährige zugelassen. Und es sind Präparate mit den verschiedensten Anwendungsgebieten. So sind etwa die Enzympräparate für Patienten mit angeborenem Enzymmangel in der therapeutischen Praxis - vor allem bei Minderjährigen mit seltenen Erbkrankheiten - unerlässlich. Des Weiteren basieren alle Impfstoffe gegen Hepatitis B und Gebärmutterhalskrebs auf gentechnisch produzierten Antigenen. Blutarmut, wie sie bei nierenkranken Kindern und Frühchen auftreten kann, kann mit Epoetinen gelindert werden. Gentechnische Antikörperpräparate stehen für Minderjährige beispielsweise gegen schweres Asthma und RSV-bedingte (respiratorisches Synzytialvirus) Atemwegsinfektionen sowie zur Immunsuppression bei Organtransplantationen zur Verfügung. Zur Behandlung von Minderjährigen mit juveniler Rheumatoider Arthritis wurden TNF-alpha-Hemmer erprobt und zugelassen. Und auch aus vielen anderen Teilgebieten der Pädiatrie gibt es Beispiele für den erfolgreichen Einsatz von Biopharmazeutika.

Pädiatrisch zugelassene Biopharmazeutika
Fast zwei Drittel aller im November 2008 in Deutschland zugelassenen Biopharmazeutika können auch bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden (©  VFA)


Insgesamt gibt es jedoch immer noch Lücken in der "Kinderapotheke". Um diese zu schließen, wurde auf europäischer Ebene die Verordnung für Kinderarzneimittel erarbeitet, die seit Ende Januar 2007 in Kraft ist und seit Juli 2008 gehobene Anforderungen an alle neuen Zulassungsanträge stellt. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Verordnung spielt der Ausschuss für Kinderarzneimittel (Paediatric Committee, auch PDCO genannt) bei der europäischen Zulassungsagentur EMEA. Ihm gehören neben Repräsentanten der EU-Mitgliedsstaaten auch Fachärzte sowie Vertreter von Patientenorganisationen an.

Wenn ein Unternehmen heute ein neues Medikament entwickelt, muss es möglichst früh - vorzugsweise am Ende der klinischen Phase I - bei der EMEA einen Antrag hinsichtlich der Entwicklung des Arzneimittels für Minderjährige stellen. Für diesen Antrag hat das Unternehmen zwei Möglichkeiten:
  1. Erkennt es die Entwicklung des Präparats für Minderjährige als medizinisch sinnvoll an, muss es einen pädiatrischen Prüfplan (PIP) einreichen, der insbesondere alle Studien auflistet, die zur Erlangung der pädiatrischen Zulassung mit Minderjährigen durchgeführt werden müssten.
  2. Erkennt es keinen medizinischen Sinn für eine Entwicklung des Präparates für Minderjährige, weil beispielsweise die betreffende Erkrankung ausschließlich bei Erwachsenen auftritt (Alzheimer, Brust- oder Prostatakrebs etc.), beantragt das Unternehmen eine Freistellung von der Entwicklung für Minderjährige. Eine solche Freistellung wird auch Waiver genannt.

Über all diese Anträge entscheidet das PDCO. Jedes Unternehmen, das hierdurch zu einem PIP verpflichtet wird, bekommt als Ausgleich für den erhöhten Aufwand, der mit den Entwicklungsaktivitäten für Minderjährige einhergeht, eine um sechs Monate verlängerte Marktexklusivität für sein Präparat. Handelt es sich um ein Arzneimittel gegen seltene Krankheiten ("Orphan Medicinal Products"), wird sogar eine zweijährige Verlängerung der bisher maximal zehnjährigen Marktexklusivität gewährt.

In aller Regel wird das Studienprogramm für das neue Medikament für Erwachsene zuerst abgeschlossen, während das Studienprogramm für Minderjährige noch läuft. Um eine Verzögerung der Zulassung und Markteinführung des Präparats für Erwachsene zu vermeiden, sieht die Verordnung deshalb die Möglichkeit von Aufschüben (Deferrals) vor. Diese erlauben, dass die Kinderdaten erst nach der Zulassung für Erwachsene eingereicht werden müssen.

Warum aber können Kinder nicht einfach geringere Dosierungen der Arzneimittel bekommen, die für Erwachsene entwickelt worden sind? Heranzuwachsen bedeutet eben nicht, einfach nur größer zu werden. Der Körper verändert sich mit dem Älterwerden stetig und auch seine Anfälligkeit für Krankheiten wird erheblich beeinflusst. So leiden beispielsweise kleine Kinder selten an Bluthochdruck oder Schlaganfall, aber vergleichsweise häufig an bakteriellen oder viralen Infektionen. Außerdem ist beispielsweise der Wasseranteil im Körper eines Neugeborenen sehr hoch und nimmt im Laufe des Lebens ab, der Fettanteil nimmt im Gegenzug zu. Dies wiederum wirkt sich - zusammen mit der unterschiedlichen Aktivität von Leber und Nieren - auf die Aufnahme sowie den Abbau und die Ausscheidung wasser- oder fettlöslicher Arzneistoffe aus.

Kinder sind also keine kleinen Erwachsenen, weshalb man auch nicht durch einfache Dreisatzrechnung von Erwachsenen ableiten kann, welche Dosis eines Medikaments ein Kind braucht oder verträgt. Denn die so errechnete Dosis könnte zu hoch sein - es bestünde die Gefahr einer Vergiftung; sie könnte aber auch zu niedrig sein - dann wäre das Arzneimittel wirkungslos. Also müssen Wirksamkeit, Verträglichkeit und Dosierung für jede Altersgruppe in eigenen Studien neu bestimmt werden. Studien mit Kindern sind damit Studien für Kinder, da sie zur Gewährleistung der Wirksamkeit und Sicherheit der Medikamente für Kinder beitragen.

Kinder sollten ebenso wie Erwachsene eine Arzneimitteltherapie erhalten, die ihren Bedürfnissen entspricht und die sich auf Studienergebnisse für ihre Altersgruppe stützen kann. Die europäische Verordnung für Kinderarzneimittel stellt einen guten Kompromiss aus "Fordern und Fördern" dar und dürfte dafür sorgen, dass sich die Zahl der jährlichen Minderjährigen-Zulassungen für neue Präparate in einigen Jahren verdreifacht. Die Biotech- und Pharmaunternehmen begrüßen deshalb die neuen Regelungen. Hierdurch lassen sich die "Kinderapotheke" weiter auffüllen und die Chancen der Kinder für eine verbesserte medizinische Versorgung steigern.

Die Präsentationen eines Presseworkshops, den VFA Bio am 2. Dezember 2008 zu diesem Thema veranstaltet hat, finden Sie über: vb-pw-20081202

Lesen Sie dazu auch "Studien mit Kinderimpfstoffen: Die Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle" - ein Interview mit Dr. Peter-Andreas Löschmann, Wyeth Pharma Studien mit Kinderimpfstoffen

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