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Innovationen brauchen einen soliden Rahmen

Forschung und Entwicklung (F&E) sind Investitionen in den medizinischen Fortschritt, aber auch in die Zukunft eines Unternehmens. Sie sollen künftige Erträge ermöglichen und damit Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze sichern. Wegen der über ein Jahrzehnt dauernden Arzneimittelentwicklung bedeutet dies jedoch auch eine sehr langfristige Kapitalbindung. Sie setzt voraus, dass ein Pharma-Unternehmen darauf vertrauen kann, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für F&E und Vermarktung nicht immer wieder sprunghaft ändern.

Patentschutz

Zu den essenziellen Rahmenbedingungen gehört der Patentschutz. Patente haben zwei Funktionen: Zum einen machen sie Erfindungen allgemein zugänglich; denn sie werden veröffentlicht. Zum Zweiten schützen sie deren wirtschaftliche Nutzung für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Nachahmung – zu Gunsten der Firma, die die Erforschung und Entwicklung finanziert und durchgeführt hat. Wenn aber der Patentinhaber einverstanden ist, können auch andere Hersteller das Patent gegen Lizenzgebühren ebenfalls nutzen. Ein Patent beschränkt im übrigen nicht die Möglichkeiten anderer Firmen oder Forschergruppen, weiter an dem zu forschen, worauf sich das Patent bezieht. Neben Patenten auf Wirkstoffe sind für Pharma-Unternehmen auch Patente für Herstellungsverfahren, Arzneimittelrezepturen und für die Nutzung bestimmter Gensequenzen von Bedeutung.

Mit seiner Schutzwirkung schafft das Patentrecht die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen Kapital und Arbeitskraft in F&E einsetzen können, ohne befürchten zu müssen, dass andere die Früchte ihrer Arbeit ernten, also die Ergebnisse umgehend vermarkten. Forschende Pharma-Unternehmen wenden mit im Schnitt 13 % ihres Umsatzes (im Fall einiger Firmen sogar mehr als 25%) mehr für F&E auf als jede andere größere Branche; umso stärker sind sie auf einen wirksamen Patentschutz angewiesen.

Wenn ein neues Medikament den Markt erreicht, sind von den eigentlich 20 Jahren Patentschutz (und einem in der EU möglichen Zuschlag von noch einmal bis zu fünf Jahren Marktexklusivität) viele Jahre ungenutzt verstrichen; denn der Wirkstoff musste schon früh im F&E-Prozess patentiert werden, um geschützt zu sein. Es bleiben dem Hersteller deshalb typischerweise nur etwa 12 Jahre Marktexklusivität.

Danach dürfen andere Unternehmen Medikamente mit demselben Wirkstoff herstellen und vertreiben, sogenannte Generika – oder (im Falle von gentechnischen Präparaten) Medikamente mit ähnlichen Wirkstoffen, die Biosimilars heißen. Da für diese Medikamente keine Forschungs- und weit geringere Entwicklungskosten anfallen, können Biosimilars etwas billiger, Generika sogar erheblich billiger als die entsprechenden Originalpräparate angeboten werden. Beide nehmen den Herstellern der Originale einen wesentlichen Teil des Absatzes und damit auch des Umsatzes ab. Deshalb können die Originalpräparate nach Patentablauf im Regelfall keinen Beitrag mehr zur weiteren Refinanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten leisten.

Unterlagenschutz

Es kommt vor, dass Pharmafirmen sich Neuentwicklungen, in die sie Zeit und Geld gesteckt haben, nicht patentieren lassen können – etwa die Entwicklung einer neuen, kindgerechten Darreichungsform für ein Medikament, dessen Patente bereits abgelaufen sind. Dann greift aber noch ein anderer Schutz vor Nachahmung: der sogenannte Unterlagenschutz. Er bewahrt eine Firma davor, dass ihre für die Zulassung des betreffenden Medikaments eingereichten Unterlagen mit Studienergebnissen von anderen Firmen bei Zulassungsanträgen für ihre Generika mitgenutzt werden können. Im Effekt führt das in der EU dazu, dass auch in Abwesenheit von Patentschutz Nachahmerpräparate frühestens zehn Jahre nach dem Original auf den Markt kommen können.

Wirtschaftlichkeit

Längst nicht alle medizinisch interessanten Projekte für neue Medikamente lassen sich ohne Weiteres durchführen. Denn Pharmafirmen müssen – wie alle Unternehmen – das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Nur, wenn die zu erwartenden Kosten für die Entwicklung eines neuen Medikaments in einem annehmbaren Verhältnis zu seinen Ertragsmöglichkeiten insgesamt stehen, kann das Unternehmen in das Projekt investieren.

Zwar kann der Ertrag eines erfolgreichen Präparats andere Forschungsprojekte, die nicht zum Erfolg oder einem nur ertragsschwachen Mittel führen, mitfinanzieren, doch allzu viele Defizitprojekte kann sich ein Unternehmen nicht leisten – das hätte Konsequenzen für seinen Fortbestand. In welchem Verhältnis Kosten und Ertragsmöglichkeiten zueinander stehen, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Häufigkeit der betreffenden Krankheit und von den vorhandenen therapeutischen Alternativen. Während diese beiden Faktoren nicht politisch steuerbar sind, lassen sich aber andere Faktoren durch politische Entscheidungen günstig oder ungünstig beeinflussen. Ein positives Beispiel dafür ist die europäische Orphan Drug-Verordnung. Sie verbessert die Ertragsmöglichkeiten bei Medikamenten gegen schwere seltene Krankheiten, an denen nicht mehr als einer von 2.000 EU-Bürgern leidet. Solche Medikamente heißen Orphan Drugs, wörtlich „Waisen-Medikamente“. Mit ihnen werden beispielsweise Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder seltenere Formen von Krebs (etwa bestimmte Leukämiearten) behandelt. Seit Anfang 2000 können Firmen für ein solches Medikament während seiner Entwicklung den Orphan Drug-Status beantragen. Mit diesem Status ist insbesondere ein zehnjähriges Exklusiv-Vermarktungsrecht verbunden, das nicht nur Wirkstoff-gleiche, sondern auch ähnliche Medikamente vom Markt fernhält, solange sie nicht erwiesenermaßen wirksamer oder besser verträglich sind oder einen Versorgungsengpass überwinden helfen. Kleinen Unternehmen werden zudem für Orphan Drugs die Zulassungs- und Beratungsgebühren bei der European Medicines Agency (EMA) erlassen. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in den USA und Japan.

Diese Sonderkonditionen haben Firmen sehr bestärkt, mehr gegen seltene Krankheiten zu unternehmen. In den letzten Jahren wurden fast immer zweistellige Zahlen von Orphan-Medikamenten zugelassen. Das erläutert ausführlich der Artikel "Medikamente gegen seltene Erkrankungen".

Neue Medikamente müssen auch für Kinder und Jugendliche entwickelt werden, wenn das medizinisch sinnvoll ist. Hier lassen sich Mutter und Sohn erklären, was die Teilnahme an einer Medikamenten-Studie bedeuten würde.Auch wenn es um Medikamente für Kinder und Jugendliche geht, steht häufig ein hoher Aufwand für die nötigen klinischen Studien und die zusätzliche kindgerechte Darreichungsform (Trinklösung, Minitabletten etc.) geringen Einnahmemöglichkeiten gegenüber. Das hat die EU berücksichtigt, als sie 2007 anordnete, dass alle neuen Medikamente – wo medizinisch sinnvoll – auch für Kinder und Jugendliche entwickelt werden müssen: Jedes noch patentgeschützte Präparat, bei dem die Verordnung zur Anwendung kommt, erhält sechs Monate zusätzliche Marktexklusivität. Das gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten für die Entwicklung der Darreichungsform und die zusätzlichen Phase-II- und -III-Studien mit Kindern unterschiedlichen Alters zu refinanzieren.

Für Krankheiten, für die eine Medikamentenentwicklung trotz aller dieser Regelungen immer noch zwangsläufig einen „wirtschaftlichen Totalschaden" bedeuten würde, bieten sich als Lösungsansatz Product Development Partnerships (PDP) an. Dabei arbeiten staatliche Institutionen oder nichtstaatliche Organisationen und Stiftungen mit akademischen Forschungsgruppen und forschenden Pharma-Unternehmen zusammen und teilen sich die Kosten und Risiken, aber auch die Nutzungsrechte an so entstandenen Medikamenten. Beispiele für PDPs sind die TB Alliance, das Medicines for Malaria Venture (MMV), die PATH Malaria Vaccine Initiative (MVI) und die Drugs for Neglected Diseases Initiative (DNDi).

Sie koordinieren die Entwicklung neuer Medikamente und überprüfen ständig, welche Projekte am aussichtsreichsten und damit weiterhin finanzierungswürdig sind. Patente sind dabei Teil der Lösung und nicht Teil des Problems, ermöglichen sie doch klare Vereinbarungen der Partner über die Nutzungsrechte. Diese können dann beispielsweise zwischen nicht-kommerziellen Organisationen (Vertrieb in Entwicklungsländern) und Pharma-Unternehmen (Vertrieb in Industrienationen) aufgeteilt werden. Dass heute etliche Projekte für Medikamente gegen Malaria, Tuberkulose und tropische Armutskrankheiten vorangetrieben werden, ist zu einem wesentlichen Teil PDPs zu verdanken.