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5 Jahre AMNOG: Bei Volkskrankheiten besteht Handlungsbedarf

Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) fünf Jahre in Kraft.

Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, zieht Bilanz: "Natürlich müssen neue Medikamente ihren Nutzen in der Praxis beweisen. Wichtig ist dabei, dass der Beweis wirklich aus der Patientenperspektive geführt wird und nicht aus der Kostenperspektive. Leider hat sich in den letzten Jahren die Anwendung des AMNOG immer mehr auf das Sparen und immer weniger auf den Nutzen für Patienten konzentriert."



Durch Anklicken der Infografik gelangen Sie zu einer interaktiven Ansicht.

PDF-INFOGRAFIK zum Herunterladen: Nur wenige Patienten erhalten die (laut früher Nutzenbewertung) für sie beste Medikation

"Problematisch am AMNOG war von Anfang an die geringe Anpassungsgeschwindigkeit des Gesetzes an Praxisprobleme. Zwar hat die Politik das AMNOG als lernendes System beschrieben. Doch in der Praxis hat sie leider selten auf Probleme reagiert. Ausgerechnet wenn viele Menschen betroffen sind, bei Volkskrankheiten, funktioniert das AMNOG oft besonders schlecht. So kam es aufgrund von Verfahrensproblemen dazu, dass zugelassene Arzneimittel dem deutschen Markt nicht zur Verfügung stehen: Bis heute sind das zwanzig Medikamente. Vielen Patienten in Deutschland wird dadurch eine für sie geeignete Behandlung vorenthalten," erläutert Fischer.

"Selbst Arzneimittel, denen im AMNOG-Verfahren ein Zusatznutzen bestätigt wurde, kommen trotzdem nicht in ausreichendem Maße bei den Patienten an. Das liegt an einer Verunsicherung der Ärzte durch sich widersprechende Regulierungen und Orientierungen. So berücksichtigt die Selbstverwaltung auf regionaler Ebene die Ergebnisse des AMNOG nicht ausreichend. Auch arbeiten einzelne Krankenkassen mit Verschreibungshinweisen für Ärzte, die im Widerspruch zu den Bewertungen des AMNOG stehen. Hier kollidieren verschiedene Regelungsebenen und -instrumente zum Schaden des Patienten," so Fischer weiter.