Das Thema Arzneistoffe in der Umwelt hat in den letzten Jahren sowohl in der Fachwelt als auch in den Medien zunehmende Bedeutung gewonnen.
In all den Jahren wurden zwar geringe Konzentrationen von verschiedenen Arzneistoffen im Wasser gemessen, aber nur wenige daraus resultierende Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt. Die derzeitige Debatte zur Änderung der europäischen Gesetzgebung greift damit gesicherten Erkenntnissen vor.
Gut wirksame und sichere Arzneimittel werden für die Heilung und Behandlung von Krankheiten benötigt und erlauben Milliarden von Patienten weltweit, länger und gesünder zu leben. Die forschenden Pharma-Unternehmen stehen für den Austausch mit interessierten Kreisen bereit. Sie engagieren sich bereits und:
- untersuchen die möglichen Auswirkungen von Arzneistoffen auf die Umwelt, wie vom Arzneimittelrecht gefordert;
- verringern die Auswirkungen ihrer Aktivitäten und ihrer Produkte auf die Umwelt während deren „Lebenszeit“ entsprechend den nationalen Gesetzen und
- tragen dazu bei, mit neuen Therapien und Anwendungsformen den unvermeidlichen Eintrag von Wirkstoffen in die Umwelt weiter zu verringern.
Im Rahmen ihrer Produktverantwortung unterstützen die pharmazeutischen Firmen Projekte zum Nachweis bzw. Abbauverhalten bestimmter Arzneistoffe in der Umwelt und zu ökotoxikologischen Untersuchungen. Seit einigen Jahren ist bei der Einreichung von Zulassungsanträgen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eine Umweltbeurteilung erforderlich, die Eingang in den öffentlich zugänglichen Bewertungsbericht (EPAR) findet.
Jeder kann aber auch seinerseits dazu beitragen, die Umweltauswirkungen von Arzneistoffen zu minimieren, indem er sich möglichst gesundheitsbewusst verhält, die Einnahmevorschriften für Medikamente beachtet und Reste von nicht mehr benötigten Arzneimitteln (auch Flüssigkeiten) nicht über die Toilette, sondern über den Hausmüll entsorgt.
Ausgangslage
Die nachfolgenden Ausführungen gelten
nur für Humanarzneimittel, nicht aber für die in die Diskussion meist undifferenziert mit einbezogenen Tierarzneimittel. Die Bewertung von Tierarzneimitteln im Hinblick auf ökotoxikologische Effekte erfolgt aufgrund der völlig unterschiedlichen Anwendung nach eigenen Kriterien.
Bei den Humanarzneimitteln stehen neben hormonellen Verhütungsmitteln bestimmte Lipidsenker (Fibrate), Betablocker, Antepileptika, Schmerzmittel und Entzündungshemmer, Antibiotika, Zytostatika (bestimmte Krebsmittel) und Röntgenkontrastmittel im Mittelpunkt des Interesses. Dieses geht auf Clofibrinsäurefunde (bis zu 180 Nanogramm (ng) pro l) im Berliner Trinkwasser zurück, die bei der Suche nach Pflanzenschutzmittelrückständen zufällig entdeckt und am 30. März 1994 vom damaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) der Presse mitgeteilt wurden. In dieser Mitteilung wurden aus Trinkwasser-hygienischen Gründen Maßnahmen zur Verhinderung der Abwasser/Gewässerbelastung mit Arzneimittelrückständen gefordert. Inzwischen sind Clofibrinsäure-haltige Medikamente durch besser wirksame Medikamente obsolet geworden, und die Konzentrationen dieses Arzneistoffes in der aquatischen Umwelt sind stark gesunken.
Die ständige Weiterentwicklung der analytischen Möglichkeiten führt dazu, dass in der Umwelt immer mehr Stoffe nachgewiesen werden, die man früher nicht oder nicht in diesen geringen Mengen messen konnte.
So entspricht 1 Mikrogramm (µg/l) bzw. 1 Nanogramm pro Liter (ng/l) einem Zuckerwürfel in einem Tanker mit 2,5 Mio. Litern bzw. in einer Talsperre mit 2,5 Mrd. Liter Fassungsvermögen. In diesem Konzentrationsbereich liegen die gemessenen Arzneimittelrückstände in Gewässern.
Der Fund an sich sagt allerdings noch nichts über das damit verbundene Risiko für Mensch und Umwelt aus. Dadurch wird es immer wichtiger, die Ergebnisse solcher Messungen sachgerecht zu bewerten.
Die bisher gefundenen Rückstände an einzelnen Arzneistoffen liegen um viele Zehnerpotenzen unter der Wirkungsschwelle für den Menschen und ebenfalls um mehrere Zehnerpotenzen unter der tolerierten Konzentration bestimmter Chemikalien im Trinkwasser.
Angesichts der aus den USA vorliegenden Erfahrungen, der minimalen gefundenen Mengen an Arzneistoffen und der umfangreichen toxikologischen Untersuchungen im Rahmen ihrer Entwicklung sieht der vfa derzeit keine Risiken für den Menschen oder die Umwelt, die konkrete Maßnahmen bei einzelnen Arzneimitteln erfordern. Hierfür sprechen auch die Modellrechnungen, nach denen mit den im Trinkwasser gefundenen bzw. errechneten Konzentrationen bei lebenslanger Einnahme insgesamt nur wenige Tagesdosen oder sogar nur Bruchteile einer einzigen Tagesdosis vereinnahmt würden. Eine Berichterstattung über die Ergebnisse solcher Studien sollte daher die tatsächliche toxikologische bzw. ökotoxikologische Relevanz von Arzneistoffen berücksichtigen.
Gesetzliche Regelungen im Arzneimittelbereich
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren
Bei der Revision der EG-Arzneimittelgesetzgebung, die 2005 in Kraft getreten ist, haben die EU-Abgeordneten und die EU-Länder mit großer Mehrheit beschlossen, dass Umweltgesichtspunkte bei Humanarzneimitteln – anders als bei Tierarzneimitteln - nicht in die Zulassungsentscheidung (Nutzen-Risiko-Abwägung) eingehen dürfen. Dieser Beschluss wurde bei der Überarbeitung dieser Gesetzgebung Ende 2011 bestätigt, als ein Antrag zur Aufnahme von Umweltkriterien in die Neugestaltung der Nutzen-Risiko-Bewertung von Humanarzneimitteln mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament abgelehnt wurde.
Stattdessen wurde die Kommission aufgefordert, die Fragestellung „Arzneimittel in der Umwelt“ gemeinsam mit den europäischen Umwelt- und Arzneimittelagenturen und den Mitgliedstaaten zu bewerten und einen Bericht zu erstellen. Daher sollte dieser vom Europäischen Parlament geforderte Bericht, der Einschätzungen von Umwelt- und Arzneimittel-Experten gleichermaßen berücksichtigt, abgewartet werden, bevor weitere gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden.
Die derzeitige Überarbeitung der EU-Wassergesetzgebung greift diesem Bericht allerdings vor. Im federführenden Ausschuss des EU-Parlaments wird erstmals die Aufnahme von fünf Wirkstoffen diskutiert. Die EU Kommission hat vorgeschlagen, zwei in Kontrazeptiva (der „Pille“) verwendete Wirkstoffe, Ethinylestradiol und Estradiol sowie ein Schmerzmittel, Diclofenac, in die Liste der „Prioritären Substanzen“ aufzunehmen. Die in dieser Liste aufgeführten Substanzen sollen nur noch unterhalb festgelegter Grenzwerte im Wasser enthalten sein dürfen. Dies hätte zur Folge, dass sie aus dem Wasser entfernt werden sollten oder dass deren Gebrauch eingeschränkt werden müsste. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass Estradiol auch von schwangeren Frauen und in noch weit größerem Ausmaß von Weidetieren in die Umwelt eingebracht wird; diese Mengen liegen viel höher als durch die „Pille“.
Im Parlament wird auch diskutiert, Ibuprofen und Carbamazepin auf eine sogenannte „Beobachtungsliste“ aufzunehmen und mehr Messungen vorzunehmen. Damit wären ein weiteres weitverbreitetes Schmerzmittel sowie eines der wichtigsten Antiepileptika potentiell von Maßnahmen betroffen.
Jede Debatte über Auswirkungen von Arzneistoffen auf die Umwelt muss auf sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Die Diskussion muss den Nutzen dieser Substanzen für die Patienten und die öffentliche Gesundheit in den Fokus stellen und auch die sozioökonomischen Auswirkungen von potenziellen Maßnahmen berücksichtigen. Dies geschieht am besten im Rahmen der Arzneimittelgesetzgebung. Eine vom Arzneimittelgesetz unabhängige Regelung, die primär nur Umweltgesichtspunkte berücksichtigt, wird dem besonderen Nutzen von Arzneimitteln nicht gerecht.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Arzneimittel, die einen bestimmten Wirkstoff enthalten, nicht einfach durch ein Arzneimittel mit einem anderen Wirkstoff für die selbe Erkrankung ersetzt werden können. Patienten reagieren sehr unterschiedlich auf Arzneimittel. Nur Ärzte/Apotheker haben die Sachkunde, das Mittel auszuwählen, das dem jeweiligen Patienten am besten hilft, da das Ausmaß der Wirksamkeit und die Nebenwirkungen für jedes Arzneimittel unterschiedlich ist.
Bereits gültige Regelungen
Europäische Union (EU): Gem. Art. 8 Abs. 3g der Richtlinie 2001/83/EG müssen der Zulassungsbehörde u.a. folgende Angaben übermittelt werden: "sofern zutreffend, Gründe für etwaige Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen ... für die Beseitigung der Abfallprodukte, zusammen mit einer Angabe etwaiger potentieller Risiken, die das Produkt für die Umwelt darstellt". Bereits 1995 wurde im EU Recht für europäische Zulassungsverfahren eine Umweltrisikobewertung eingeführt, die 1998 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in deutsches Recht übernommen wurde: „Ferner sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine Bewertung möglicher Umweltrisiken vorgenommen wird, und für den Fall, dass die Aufbewahrung des Arzneimittels oder seine Anwendung oder die Beseitigung seiner Abfälle besondere Vorsichts- oder Sicherheitsmaßnahmen erfordert, um Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu vermeiden, dies ebenfalls angegeben wird. Angaben zur Verminderung dieser Gefahren sind beizufügen und zu begründen.“
Allerdings gab es lange Zeit keine Leitlinie, in welcher Form die Umweltrisikobewertung für Humanarzneimittel durchzuführen ist. Deren endgültige Verabschiedung erfolgte schließlich im Juni 2006 durch den zuständigen Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Zulassungsagentur EMEA (jetzt EMA). Diese Leitlinie ist seit 1. Dezember 2006 anzuwenden und gilt für alle neuen Zulassungsanträge in europäischen sowie nationalen Zulassungsverfahren sowie für Anträge für zusätzliche Indikationen oder Darreichungsformen bereits zugelassener Medikamente, wenn daraus eine Erhöhung der Umweltbelastung durch den Wirkstoff resultieren könnte.
Ausgenommen sind Arzneimittel mit folgenden natürlichen oder biologischen gut abbaubaren Wirkstoffen:
- Vitamine, Elektrolyte, Aminosäuren,
- Peptide, Proteine, Kohlenhydrate und Lipide sowie
- Impfstoffe und pflanzliche Arzneimittel.
Generell erfolgt ein gestaffeltes Vorgehen bei der Bewertung des Umweltrisikos:
In Phase I erfolgt die Ermittlung der möglichen Umweltbelastung durch den Wirkstoff auf Basis der Dosierung und der Abschätzung der Marktdurchdringung. Wenn der in Phase I ermittelte Wert für die mögliche Konzentration im Abwasser gleich oder größer als 0,01 µg/l ist, muss das Umweltverhalten in Phase II näher geprüft werden.
Damit liegen nach den Ausführungsbestimmungen für Tierarzneimittel auch für Humanarzneimittel detaillierte Bestimmungen für das Umweltverhalten vor. Die europäische Arzneimittel-Agentur EMA hatte aber bereits seit einigen Jahren im Vorgriff auf diese Bestimmungen von den Herstellern auf Basis der vorhergehenden Entwürfe entsprechende Umweltbewertungen gefordert, deren Ergebnisse im öffentlich zugänglichen Bewertungsbericht (EPAR) auf der
EMA-Website zu finden sind. Beispiele für solche Bewertungen reichen von „Der Wirkstoff ist gut abbaubar; daher wird in der Anwendung dieses Medikaments kein Umweltrisiko gesehen.“ bis zu „Obwohl die voraussichtlichen Umweltkonzentrationen (PEC-Werte) unter dem Limit von 10 ng/l liegen, sollten effektive Maßnahmen gegen einen Anstieg der Umweltkonzentration getroffen werden.“ Darüber hinaus tragen die Aktivitäten der vfa-Firmen im Bereich Erforschung und Entwicklung neuer, innovativer Arzneimittel und Therapiekonzepte sowie innovativer Darreichungsformen entscheidend zur Minimierung des Eintrags von Arzneistoffen in die Umwelt bei.
Kann die Möglichkeit von Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden, so sind die Risiken und gegebenenfalls Minimierungsmaßnahmen in der Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation anzugeben. Um die Umweltbelastung durch Altarzneimittel zu minimieren, wird die Aufnahme des folgenden generellen Statements in die Packungsbeilage auch bei solchen Produkten empfohlen, die keinen speziellen Entsorgungshinweis benötigen: "Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Hausmüll entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker nach der Entsorgung nicht mehr benötigter Medikamente. Dies trägt zum Umweltschutz bei."
In Deutschland darf Hausmüll gemäß den EU-Bestimmungen für Siedlungsabfall nicht unbehandelt deponiert werden und wird deshalb in aller Regel verbrannt. Daher ist eine Entsorgung von Altarzneimitteln über die Mülltonne im Hinblick auf die Umwelt problemlos möglich. Alternativ nehmen Apotheken Altarzneimittel auf freiwilliger Basis zurück und entsorgen diese sachgerecht.
US-FDA: Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hatte seit 1985 bei der Zulassung neuer Arzneimittel die Einreichung einer Bewertung der Umweltverträglichkeit verlangt, die in der Regel auf ökotoxikologischen Kurzzeittests (EAs) beruhte. Die Auswertung der bis 1996 über 300 eingereichten EAs hatte ergeben, dass Arzneistoffe in Konzentrationen kleiner 1 ppb (= kleiner 1 µg/l) im Wasserhaushalt keinen signifikanten Effekt auf relevante Standard-Testorganismen zeigen, und damit signifikante Wirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich sind (Fed. Reg. 61, No. 65, April 3. 1996, p. 14925). Bis auf einen Fall (ein Krebsmittel mit dem Wirkstoff Taxol, weil für dessen Gewinnung unter Naturschutz stehende Eiben gefällt werden mussten) gab es bei keinem dieser mehr als 300 EAs irgendwelche ökotoxikologischen Bedenken; auch das Taxolpräparat erhielt die Zulassung, und für dessen Herstellung wurden bald darauf alternative Wege gefunden. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen verzichtet die FDA seit August 1997 weitestgehend auf die Einreichung von EAs. Dieser Verzicht gilt aber nicht, wenn die in den USA innerhalb von fünf Jahren nach der Zulassung vermarktete Wirkstoffmenge eine voraussichtliche theoretische Gewässerbelastung von 1 ppb oder höher ergibt. (Dies entspricht einer Wirkstoffmenge von 40,7 Tonnen pro Jahr).
Anforderungen an Trinkwasser
Gemäß der "Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung" vom 21.05.2001 sollen im Trinkwasser u.a. folgende Verunreinigungen toleriert werden:
- Benzol: 1,0 µg/l
- Trihalogenmethane: insgesamt 50 µg/l
- Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte: 0,1 µg/l pro Einzelsubstanz (max. 0,5 µg/l für alle zusammen)
- Arsen: 10 µg/l.
Diese Grenzwerte sind auch nach der letzten Überarbeitung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 unverändert geblieben.
Das Umweltbundesamt (UBA) vertritt die Auffassung, dass Trinkwasser grundsätzlich frei von Fremdstoffen sein sollte. Dieser Grundsatz wird allerdings mit zunehmender Verfeinerung der analytischen Möglichkeiten nicht haltbar sein. Inzwischen schlägt das UBA für nicht genotoxische Stoffe eine Konzentration von 0,1 µg/l pro Wirkstoffgruppe als gesundheitlichen Vorsorgewert vor.
Theoretische Betrachtungen hinsichtlich des Risikos für die menschliche Gesundheit
In der umfassenden Publikation von Richardson und Bowron: "The fate of pharmaceutical chemicals in the aquatic environment" (J. Pharm. Pharmacol. 37, 1-12, 1985) wurde aus den Verbrauchsmengen von ca. 170 häufig verwendeten Arzneimitteln die theoretische maximale Belastung eines Fließgewässers berechnet. Danach wurde folgende Modellbetrachtung angestellt: Würde dieses Wasser 70 Jahre lang als Trinkwasser in einer Menge von täglich 2 Litern konsumiert, ergäben sich über diesen Zeitraum insgesamt folgende Einnahmemengen: Ethinylestradiol: 0,14 mg, Tetracycline: 150 mg; bei den in hohen Mengen verwendeten Schmerzmitteln lägen die Werte für Paracetamol bei 4,3 -13,4 g, Acetylsalicylsäure ist sehr gut abbaubar. Damit liegen diese z. B. für Tetracyclin bei einem Zehntel einer Tagesdosis, für Paracetamol bei 1 bis 3 Tagesdosen und für Ethinylestradiol bei 5 Tagesdosen.
Die tatsächlichen Einnahmemengen liegen mit Sicherheit weit niedriger, da bei dieser theoretischen Modellbetrachtung Abbau- und Adsorptionsprozesse in Kläranlagen und Flüssen sowie Abreicherungen im Rahmen der Trinkwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurden.
Nach neueren Abschätzungen müsste man z.B. für eine Tagesdosis des Schmerzmittels Diclofenac 4,2 Millionen Liter Trinkwasser zu sich nehmen.
Systematische Untersuchungen von Trink-, Fließ- und Abwasser auf Arzneistoffe
Im Zuge der Privatisierung der Wasserwerke in Großbritannien befasste sich erstmals eine Forschergruppe mit dem Thema Arzneistoffe im Wasser. In ihrer bereits o.g. Publikation "The fate of pharmaceutical chemicals in the aquatic environment" listete sie die Ergebnisse von Untersuchungen zum Abbauverhalten von einigen in größeren Mengen verbrauchten Arzneistoffen sowie die in Kläranlagen, Flüssen und im Trinkwasser gefundenen Mengen auf: Die ermittelten Konzentrationen pro Liter lagen zwischen maximal etwa 1 Mikrogramm (µg) in Kläranlagen, deren Abflüssen und in Flüssen bzw. bei wenigen Nanogramm (ng) im Trinkwasser. Die Autoren schlossen aus ihren experimentellen Untersuchungen sowie der entsprechenden Literatur, dass nur wenige Arzneistoffe unverändert die Kläranlagenbehandlung und Trinkwasseraufbereitung überstehen würden. Nicht oder nicht vollständig abbaubare Arzneistoffe sollten insofern kein Problem darstellen, da sie oder ihre Metabolite nur in verschwindend geringen Mengen vorliegen bzw. pharmakologisch inaktiv sind. Daher sei der Gebrauch von Aktivkohlefiltern zumindest im Hinblick auf Arzneistoffe bei der Trinkwasseraufbereitung nicht erforderlich.
Nach der Entdeckung von Clofibrinsäure im Berliner Trinkwasser im Jahr 1994 wurden in Deutschland und später auch in einigen anderen europäischen Ländern und in den USA zum Teil umfangreiche Forschungsaktivitäten gestartet, die zu einer Vielzahl von Publikationen und zu mehreren großen Symposien geführt haben. Daraus ergibt sich folgendes Bild: Bisher wurden mehr als 80 verschiedene Arzneistoffe und zahlreiche Metabolite (Abbauprodukte von Arzneistoffen) bei nationalen und internationalen Untersuchungen im Wasser entdeckt. Diese stammen aus folgenden Indikationsbereichen: Schmerz- und Rheumamittel, Antibiotika, Antiepileptika, Betablocker, Lipidsenker, Mittel gegen Pilzinfektionen, Asthma, Krebs, hormonelle Verhütungsmittel und Röntgenkontrastmittel.
Wichtigster Eintragungspfad ist die Ausscheidung durch die Patienten, wodurch unveränderte Arzneistoffe bzw. Abbauprodukte (Metabolite) über das Abwasser in die Kläranlage und bei unzureichender Eliminierung von da in Oberflächengewässer sowie möglicherweise auch in Grund- und Trinkwasser gelangen können. Andere Eintragungswege wie die unzulässige Entsorgung nicht benötigter Arzneimittel über die Toilette oder Arzneistoff-haltige Sickerwässer aus undichten Deponien spielen sowohl von der Menge her als auch aufgrund ihrer mehr lokalen Begrenztheit nur eine untergeordnete Rolle.
Eine umfassende Bestandsaufnahme erfolgte erstmals im Rahmen der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit initiierten Tagung "Arzneimittel in Gewässern – Risiko für Mensch, Tier und Umwelt?" am 04. Juni 1998 in Wiesbaden, bei der u.a. Vertreter der Wasserwerke und von Umweltbehörden die Ergebnisse von Untersuchungsprogrammen bezüglich Arzneimittelrückständen in Kläranlagenabläufen und im Grundwasser vorstellten.
Eine weitere Bestandsaufnahme wurde von einer speziellen Arbeitsgruppe des Bund/Länder-Ausschusses für Chemikaliensicherheit (BLAC) im Auftrag der Umweltministerkonferenz vorgenommen: Der seit Anfang 1999 verfügbare Bericht "Auswirkungen der Anwendung von Clofibrinsäure und anderer Arzneimittel auf die Umwelt und Trinkwasserversorgung" enthält eine umfassende Darstellung des Sachstands bezüglich der gesetzlichen Regelungen zur Ökotoxikologie in Deutschland, der EU und einigen Drittländern und ein Konzept zur Prioritätenfestsetzung und Bewertung, getrennt für neue und bekannte, bereits zugelassene Arzneimittel.
Gemäß Beschluss der 53. Umweltministerkonferenz hatte anschließend der Bund/Länderausschuss für Chemikaliensicherheit im Jahr 2000/2001 ein bundesweites Untersuchungsprogramm zum Auftreten von Arzneistoffen aus der Verwendung von Human- und Tierarzneimitteln in Klärwerkszu-/-abläufen, Flüssen, Uferfiltraten, Grundwässern und Deponiesickerwässern durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms wurden rund 700 Proben von 250 Messstellen auf 39 Arzneistoffe untersucht. Zehn Arzneistoffe wurden in Kläranlagenzu-/-abläufen in Konzentrationen über 1 µg/l nachgewiesen. In Flüssen lagen die Konzentrationen bei 0,5 µg/l, in Oberflächengewässern bei 0,1 µg/l und in Deponiesickerwässern zum Teil über 100 µg/l. Gefunden wurden insbesondere Röntgenkontrastmittel, einige Arzneistoffe gegen Rheuma, Epilepsie und zu hohe Blutfettwerte sowie einige Betablocker und Antibiotika. Obwohl in Deutschland ein großer Teil des Trinkwassers aus Oberflächenwasser oder durch Oberflächenwasser beeinflusstes Grundwasser stammt, konnten im Trinkwasser bisher nur einige Arzneistoffe nachgewiesen werden. Dazu gehören einige Mittel zur Senkung überhöhter Blutfettspiegel (Clofibrinsäure, Bezafibrat, Fenofibrat) sowie Schmerz/Rheumamittel (Diclofenac und Ibuprofen). Die gefundenen Werte lagen - von Clofibrinsäure und Fenofibrat abgesehen – zwischen 3 und maximal 42 ng/l.
Die 78. Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich am 01. Juli 2005 mit dem Bericht der Länderarbeitsgruppe umweltbezogener Gesundheitsschutz zu Arzneimitteln in der Umwelt befasst und einstimmig folgende Schlüsse gezogen:
- Auf Grund dieses Berichts ist nicht von einer flächendeckenden Arzneimittelbelastung des Trinkwassers, auch nicht bei Nutzung von Oberflächenwasser auszugehen.
- Es wird daher keine Veranlassung gesehen – mit Ausnahme begründeter Einzelfälle – Trinkwasseruntersuchungen auf Arzneimittelgehalte auszudehnen.
- Die grundsätzliche Notwendigkeit von Maßnahmen mit dem Ziel der Minimierung des Eintrages von pharmakologisch wirksamen Substanzen in die Umwelt wird bekräftigt.
Fachtagungen bzw. Kongresse zum Thema Arzneistoffe in der Umwelt gibt es nunmehr regelmäßig sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Mit der neuen Grundwasserverordnung, die am 15. November 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am darauffolgenden Tag in Kraft trat, wurde eine Modernisierung grundwasserschutzpolitischer Maßstäbe erreicht. Eine klarere Rechtslage im Hinblick auf den Grundwasserschutz in Europa und in Deutschland entstand durch die Einführung von Grundwasserschwellenwerten. Bisher war es der einzelnen zuständigen Behörde überlassen, bei Grundwasserbelastungen tätig zu werden. Andererseits erfolgt die Festsetzung dieser Werte nicht immer nach transparenten und wissenschaftlichen Gesichtspunkten.
In den vergangenen zwei Jahren fand eine große Zahl weiterer Fachtagungen unter Beteiligung der Umweltbehörden zu Mikroverunreinigungen im Wasser statt, bei denen auch die Thematik „Arzneistoffe in der Umwelt“ erörtert wurde. In allen diesen Veranstaltungen wurden Arzneistoffe jedoch allein aus Umweltgesichtspunkten beurteilt. Dies wird Arzneimitteln jedoch in keinster Weise gerecht. So fordert auch das Europäische Parlament eine umfassende Bewertung, die neben Umweltaspekten insbesondere auch die therapeutische Bedeutung von Arzneistoffen für die Patienten berücksichtigt.
Weitere Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene
KNAPPÉ
Das Projekt, in dem Wissenschaftler europaweit zusammenarbeiteten, diente zur Erarbeitung von Maßnahmen, die die Konzentration von Arzneistoffen im Wasser und die damit verbundenen Einflüsse und Risiken reduzieren. In einer umfassenden Analyse wurden Auftreten, Umweltverhalten und Möglichkeiten zur Entfernung aus dem Kreislauf betrachtet sowie Erkenntnisse zu Einflüssen von Stoffen auf die Umwelt und die Gesundheit gesammelt. Daraus sollten Empfehlungen zum schonenderen Umgang mit den Ressourcen abgeleitet werden und allgemein die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für diese Problematik geschärft werden.
Auch das Thema einer verbesserten Abwasserbehandlung zur Eliminierung von Kleinstmengen an Arzneistoffresten aus dem häuslichen Abwasser und Abwasser aus Krankenhäusern wurde in dem Projekt adressiert und wird in einem weiteren Projekt, PILLS (Pharmaceutical Input and Elimination from Local Sources) seit 2008 genauer untersucht; Ergebnisse sollen im Herbst 2012 veröffentlicht werden.
START
In Deutschland wurden in dem Projekt START 2007/ 2008 Handlungsmöglichkeiten untersucht, um Arzneimittelrückstände in der Umwelt insgesamt zu reduzieren. In dem breit angelegten Projekt wurden unterschiedliche Gruppen wie Ärzte, Apotheker, Forscher und Fachleute aus der Wasserwirtschaft einbezogen.
Internationale Arzneistoffproduktion
Erhöhte Aufmerksamkeit in den Medien erhielt in letzter Zeit der Eintrag von Arzneimittelrückständen aus der Wirkstoffproduktion in die Umwelt in Ländern mit niedrigen Umweltstandards. Die forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland, die Wirkstoffe aus solchen Ländern beziehen, achten aber dabei auf die Einhaltung von vergleichbaren Umweltstandards und überprüfen diese auch.
vfa-Position
Bewertung des Risikos für den Menschen
Arzneimittel bzw. ihre Wirkstoffe zählen zu den bestuntersuchten Substanzen: Sie müssen vor ihrer Zulassung umfassend u.a. auf kurz- und langzeittoxikologische Wirkungen, auf evtl. Karzinogenität und Genotoxizität sowie auf ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Probanden und Patienten untersucht werden. Aufgrund dieser rigorosen Selektion erreicht derzeit lediglich eine von 5.000 bis 10.000 Forschungssubstanzen die Zulassung. Damit liegt bei Arzneistoffen eine sonst in keinem Bereich in diesem Maße durchgeführte Selektion in Bezug auf Unbedenklichkeit für Mensch (und Tier) vor.
Die bisher im Trinkwasser gefundenen Arzneistoffkonzentrationen liegen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - meist unterhalb des ein- bis zweistelligen Nanogramm-Bereichs. Damit liegen die Arzneistoffkonzentrationen bei einer täglichen Aufnahme von 2 Liter Trinkwasser um viele Zehnerpotenzen unter der therapeutisch verwendeten Dosis der entsprechenden Medikamente.
Fazit: Zwar wurden Rückstände von Arzneimitteln in Klärwerksabläufen, Flüssen und vereinzelt auch im Trinkwasser gefunden; diese lösen aber nach Ansicht führender Humantoxikologen aufgrund ihrer geringen Konzentration beim Menschen keine Reaktionen aus (53. Bericht der Arbeitsgemeinschaft Rheinwasserwerke - ARW).
Bewertung des Risikos für Tier und Umwelt
Für viele Arzneistoffe liegen Grunddaten zur Wirkung auf aquatische Ökosysteme vor, die z.B. für die offizielle oder firmeninterne Einstufung im Rahmen des Chemikalienrechts durchgeführt wurden. Dabei handelt es sich in der Regel um Kurzzeittests. Für neue Wirkstoffe wurden in den letzten Jahren auch Umweltrisikobewertungen im Rahmen der Zulassung durchgeführt. Für diese gibt es inzwischen auch längerfristige ökotoxikologische Untersuchungen und darauf basierende Risikoabschätzungen.
Wie im Kapitel "Gesetzliche Regelungen im Arzneimittelbereich" ausgeführt, wurden in den USA bei der Auswertung von über 300 Umweltbewertungsgutachten im Zeitraum 1985 bis 1997 in keinem Fall basierend auf den dort verlangten ökotoxikologischen Prüfungen Umweltrisiken ermittelt.
Fazit: Angesichts dieser Erfahrungen, der umfangreichen toxikologischen Untersuchungen im Rahmen der Arzneimittelentwicklung und der minimalen gefundenen Mengen in der Umwelt werden derzeit keine Risiken für Tier oder Umwelt gesehen. Bezüglich eventueller Langzeitwirkungen besteht aber weiterer Forschungsbedarf.
Aktivitäten der Industrie
Verbesserung der Datenlage
Im Rahmen ihrer Produktverantwortung unterstützen pharmazeutische Firmen Projekte zum Nachweis bzw. Abbauverhalten bestimmter Arzneistoffe in der Umwelt; einige Firmen haben bereits erhebliche Aktivitäten in diesem Bereich entfaltet, die wesentlich zur Abklärung von offenen Fragen beitragen. Die Datenlage hat sich auch durch die für das Zulassungsverfahren erforderlichen Umweltbewertungen für Medikamente erheblich verbessert.
Minimierung des Eintrags von Arzneistoffen in die Umwelt
Insbesondere von Seiten der Umwelt- und Wasserexperten wird immer wieder eine Reduzierung des Eintrags von Arzneistoffen in die Umwelt gefordert. Hierbei wird in aller Regel aber auch eingeräumt, dass Verbote von Medikamenten kein geeignetes Mittel sind, da hierdurch die Patienten gefährdet werden könnten. Dies ist auch in der Arzneimittelgesetzgebung verankert, nach der evtl. Umweltrisiken bei Arzneimitteln für Menschen kein Grund sind, die Zulassung zu verweigern.
Die forschenden Arzneimittelhersteller tragen mit folgenden Aktivitäten zu der geforderten Minimierung des Eintrags von Arzneimitteln in die Umwelt bei:
- Entwicklung neuer Darreichungsformen wie transdermale therapeutische Systeme (TTS), Implantate und Retardformen: Durch diese Darreichungsformen kann die Wirkstoffdosis zum Teil erheblich reduziert werden; für Retardzubereitungen benötigt man lediglich 50 bis 70 Prozent der Wirkstoffdosis. Dadurch kommt es zu deutlich geringeren Ausscheidungen von unverändertem Arzneistoff bzw. von Metaboliten.
- Entwicklung neuer Impfstoffe zur Prävention von Erkrankungen wie Infektionen oder Allergien oder zur Therapie (Tumorimpfstoffe): Durch die Impfung z.B. gegen Hepatitis B-Viren oder gegen Pneumokokken, die Leber- bzw. Lungenentzündungen verursachen, kann der Ausbruch der entsprechenden Krankheit verhindert werden. Dadurch entfällt auch die oft sehr aufwendige und langwierige Arzneimittelbehandlung.
- Entwicklung Protein-basierter Wirkstoffe, z.B. in der Krebstherapie, die einen wesentlich geringeren Wirkstoffeinsatz ermöglichen und als Eiweiße gut abgebaut werden.
- Entwicklung neuer Therapiekonzepte wie die bereits seit Jahren etablierte Helicobacter pylori-Eradikation, die Personalisierte Medizin oder die noch in Erprobung befindliche Gentherapie und Zelltherapie. Solche neuen Therapiekonzepte eröffnen die Möglichkeit, die notwendige Langzeitbehandlung (z.B. Gabe von Säureblockern bei Magengeschwüren bzw. Behandlung der Mukoviszidose) durch eine kurzfristige kausale Therapie (Eliminierung des Magenkeims H. pylori; Gentherapie der Mukoviszidose; Zelltherapie des Parkinsonismus) zu ersetzen oder mit Hilfe eines vorgeschalteten Tests zu ermitteln, ob ein Arzneimittel bei einem bestimmten Patienten wirksam und gut verträglich ist. 26 Medikamente, für die ein vorgeschalteter Test verpflichtend (in 19 Fällen) oder empfohlen wird (in 7 Fällen), sind bereits verfügbar, und viele weitere in der fortgeschrittenen Entwicklung.