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Yzer: Strafgelder wären in der Förderung der biotechnologischen Forschung besser investiert

Berlin (VFA). "Es ist ärgerlich, dass erst Europas höchstes Gericht den deutschen Gesetzgeber daran erinnern muss, dass Biotechnologie einen sicheren Rechtsrahmen braucht." So kommentierte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) C-5/04 gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Biopatentrichtlinie. "Nach mehr als vier Jahren Fristversäumnis drohen nunmehr Strafgelder von bis zu 792.000 Euro pro Tag der Umsetzungsverzögerung. Diese Millionenbeträge wären in der biotechnologischen Forschung sicher besser investiert."

Unverständlich sei die Verzögerung auch, weil dem Parlament Umsetzungsvorschläge vorlägen. So liege seit langem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 1:1-Umsetzung der Biopatentrichtlinie vor, der nicht nur in der Sachverständigenanhörung bei der überwiegenden Mehrheit Zustimmung gefunden habe. Auch der Nationale Ethikrat stehe mehrheitlich hinter dem Entwurf, von dem ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Biotechnologiestandorts Deutschland ausgehe. Nur die Regierungsmehrheit im Parlament könne sich weiterhin nicht zu einer Zustimmung zum Regierungsentwurf durchringen.

Weitere Informationen zur Biopatentrichtlinie finden sich unter: https://www.vfa.de/pm20041028





Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 42 weltweit führenden Herstellern und ihren fast 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 85.000 Mitarbeiter, darunter 14.500 in Forschung und Entwicklung.