Design-Elememt
10. Januar 2011

Als Patient in einer klinischen Studie

 

Datenschutz


Wie bei jeder anderen Behandlung auch legt der Arzt über Ihre Studienbehandlung eine Akte an, die Angaben über die Erkrankung, die Behandlungsmaßnahmen und die Untersuchungsergebnisse enthält. Anders als sonst ist es bei einer Studie nötig, dass ein Teil der Daten weitergegeben wird. Diese Weitergabe erfolgt stets ohne Ihren Namen und so, dass niemand außer dem Arzt erkennen kann, dass die Daten zu Ihnen gehören. Nur wenige dürfen diese Daten erhalten:

  • der Auftraggeber der klinischen Studie, damit er sie für alle Patienten zusammen auswerten kann,
  • die zuständige Überwachungsbehörde,
  • die zuständige Bundesbehörde, die die Studie genehmigt hat.
Für die Aufbewahrung der Daten gelten strenge Datenschutzbestimmungen. Alle an der Studie beteiligten Personen unterliegen – wie behandelnde Ärzte und Pflegekräfte ohnehin – der Schweigepflicht und dürfen Ihre Daten nicht an unbeteiligte Dritte wiedergeben.

Mit der Weitergabe Ihrer Daten im genannten Rahmen müssen Sie sich vor der Teilnahme an der Studie einverstanden erklären.




"Als Patient in einer klinischen Studie"
Fragen und Antworten zur Teilnahme an Arzneimitteltests

Sie können den gesamten Text auch kostenlos als gedruckte Broschüre bestellen oder als PDF herunterladen.


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