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31. August 2010

Kassen zahlen Behandlung gegen Altersblindheit

 
Aachen (dpa) - Im jahrelangen Streit um die medikamentöse Behandlung von Patienten mit drohender Altersblindheit gibt es einen Durchbruch. Nach Angaben der Patientenorganisation «Pro Retina Deutschland» kann ein Großteil der Patienten mit dem dafür zugelassenen Medikament behandelt werden. Das Bundesversicherungsamt habe den bundesweit tätigen Krankenkassen entsprechende Vorgaben erteilt. Ausgenommen sei die in Landesverbänden organisierte AOK mit etwa einem Drittel aller Versicherten in Deutschland.

Patienten mit einer feuchten altersbedingten Makula-Degeneration können demnach auf eine Behandlung mit dem dafür zugelassenen und teuren Medikament bestehen. Die Kassen müssten die Voraussetzung dafür bis zum 15. Oktober schaffen.

Die Behandlung mit dem für die Makula Degeneration zugelassenen Medikamente Lucentis und Macugen fehlten bisher im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Stattdessen wurden die Patienten nach Angaben der Organisation mit dem deutlich preiswerteren, aber fürs Auge nicht zugelassenen Avastin behandelt.

Zuletzt hatten drei Kassen in dem Streit eingelenkt. Die AOK sei in Landesverbänden organisiert und unterstehe den Landessozialministerien. Es sei aber sehr wahrscheinlich, dass die Verbände nachziehen, meinte eine Sprecherin von «Pro Retina». An der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration erkranken in Deutschland jährlich rund 50 0000 Menschen. Die Erkrankung ist die häufigste Ursache für Altersblindheit.
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