Tierversuche - genauer: Versuche mit Wirbeltieren - sind ein notwendiger Teil in der Entwicklung jedes neuen Medikaments. Kein forschendes Pharmaunternehmen kann deshalb darauf verzichten. Zwar lassen sich viele Fragen zu einem neuen Wirkstoff inzwischen mit Bakterien, Zell- und Gewebekulturen, isolierten Organen oder Reagenzglastests klären. Doch treten manche Gefahren erst durch das Zusammenspiel der Organe im Gesamtorganismus auf; und Tierversuche sind der einzige Weg, um möglichst viele davon zu erkennen, ehe ein Medikament erstmals von Menschen eingenommen wird. Sie zu unterlassen, wäre deshalb verantwortungslos. Aus diesem Grund ist auch ein großer Teil der Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben.
Mäuse im Tierlabor eines forschenden Arzneimittelherstellers - das Spielzeug dient der artgerechten Haltung
(© vfa / M. Joppen)
Tierversuche sind auch nötig, um Klarheit über Behandlungsmöglichkeiten bei bislang ungenügend verstandenen Krankheiten zu erhalten. Rund 80 Prozent der von Pharmaunternehmen hierzu und für Sicherheitstests verwendeten Wirbeltiere sind Mäuse und Ratten.
Eine aktuelle Statistik findet sich
hier.
Tierversuche dürfen – von seltenen und einzeln zu begründenden Ausnahmen abgesehen – nur an Tieren vorgenommen werden, die speziell hierfür gezüchtet wurden.
Die Pharmaunternehmen züchten selbst oder beziehen Tiere von staatlich zugelassenen und überwachten Züchtern. „Von der Straße“ gefangene Tiere wären für Versuche nicht brauchbar, weil dafür Exemplare einheitlicher Rasse, gleichartiger Aufzucht und von einheitlich gutem Gesundheitszustand erforderlich sind.
Tierversuche sind teuer, und schon deshalb sind Unternehmen daran interessiert, nicht mehr als nötig davon durchzuführen. Ebenso sprechen ökonomische Gründe dafür, alle erforderlichen Tiere bei guter Gesundheit zu halten und sie möglichst wenig Stress auszusetzen, damit nichts den Aussagewert der Experimente mindern kann. Deshalb gestalten die Unternehmen die Lebensbedingungen der Tiere so artgerecht wie möglich und nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Viele Ideen für Spielzeug und die Käfiggestaltung, die den Versuchstieren zugute kommen, haben Tierpfleger aus der Industrie beigesteuert.
Jeder einzelne Tierversuch muss den Behörden gemeldet oder von ihnen genehmigt werden und wird streng kontrolliert. Am Genehmigungsverfahren sind Tierversuchskommissionen beteiligt, denen auch Vertreter von Tierschutzorganisationen angehören. Durchgeführt werden dürfen die Versuche nur von dazu ausgebildeten Experten. Wo immer es geht, werden den Tieren bei den Versuchen Leiden erspart. Drei Viertel der Versuche beeinträchtigen die Tiere nicht mehr als eine übliche tierärztliche Behandlung.
In wenigen Fällen allerdings lassen sich Schmerzen oder schwere Beeinträchtigungen nicht vermeiden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um gesetzlich vorgeschriebene Tests zur Giftigkeit an Ratten.
Behörden, Industrie und Tierschutzorganisationen suchen gemeinsam nach Wegen, die Zahl der Versuche oder die Belastung dabei zu verringern, ohne die Patientensicherheit zu beeinträchtigen. Viele Initiativen, um Tiere einzusparen, sind von Mitarbeitern der forschenden Pharmaunternehmen ausgegangen. Wenn eine Alternativmethode geeignet und gesetzlich akzeptiert ist, wird sie unverzüglich eingesetzt.
Auch der vfa setzt sich für Alternativmethoden ein: So unterstützt er die Stiftung SET (Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen;
www.tierversuche-ersatz.de), die die Entwicklung solcher Methoden vorantreibt. Zusammen mit dem Berliner Senat finanziert er zudem einen Preis für die Entwicklung weiterer Alternativverfahren,
der im August 2011 erstmals vergeben wurde.
Eine Reihe von tierfreien oder tiersparenden Testmethoden warten allerdings noch darauf, endlich von den Behörden international als Ersatz für die bislang vorgeschriebenen Versuche akzeptiert zu werden. Hier hoffen die Unternehmen auf raschen Fortschritt.
Weitere Informationen und aktuelle Angaben zur Zahl der von der Pharmaindustrie eingesetzten Versuchstiere finden sich in der Broschüre „Tierversuche und Tierschutz in der Pharmaindustrie“, die
hier heruntergeladen oder kostenfrei als Heft bestellt werden kann.